Worauf Eigentümergemeinschaften bei der Wahl ihres Verwalters achten sollten

Mit seinen strikten Qualitäts-Standards bietet der Immobilienverband IVD Verbrauchern eine klare Orientierungshilfe bei der Auswahl von seriösen Immobilienverwaltern.

Dazu gehören neben einer umfassenden Fach- und Sachkundeprüfung auch die Verpflichtung zur Teilnahme am Verfahren vor der Ombudsstelle Immobilien und die Verpflichtung zur beständigen Fortbildung. Besondere Bedeutung für den Schutz von Kunden hat der Versicherungsschutz eines Unternehmens. So gehört der Abschluss der Vermögensschadenshaftpflicht- sowie der Vertrauensschadenversicherung zu den unbedingten Voraussetzungen zur Aufnahme in den IVD. „Kompetente Mitglieder sind das eine, ein guter Verbraucherschutz das andere“, erläutert Ulrich Löhlein, Leiter Servicecenter Immobilienverwaltung im IVD. „Nur wenn beide Komponenten berücksichtigt werden, entsteht gute Qualität.“

Wie wichtig der Versicherungsschutz von Immobilienverwaltern sein kann, zeigt ein Fall aus Hannover. Dort war ein Verwalter in persönliche Not geraten und hatte sich unrechtmäßig an den Treuhandkonten seiner Kunden vergriffen. Zwei Jahre Haft auf Bewährung lautete das milde Urteil der Richter am Landgericht Hannover am 16. Februar 2011. Nicht so glimpflich wie der Verwalter kamen die Geschädigten davon. Ob Sie das veruntreute Geld zurückerhalten ist bislang fraglich.

Ein ähnlicher Fall ereignete sich unlängst in Frankfurt. Auch hier hatte ein Verwalter das Vermögen der Wohnungseigentümergemeinschaft veruntreut. Der Gesamtschaden belief sich auf 300.000 Euro. Wie im Fall in Hannover werden auch hier die 113 Wohnungseigentümer ihren Schaden voraussichtlich selbst zu tragen haben. Dies wäre anders, hätte der Verurteilte eine Vertrauensschadenversicherung abgeschlossen. Diese kommt im Fall von Veruntreuung für den entstandenen Schaden wie eine Garantie auf. Daher hat der IVD auch alle seine Mitglieder entsprechend versichert, um den Verbraucher im Falle eines Falles vor finanziellem Schaden zu bewahren.

„Der Fall in Hannover zeigt auch, dass hinter solchen Taten nicht immer ein krimineller Geist stecken muss“, kommentiert Hans-Jürgen Simchen, Fachbeiratsvorsitzender und Mitglied des Präsidiums des IVD. Aber gerade aus diesem Grund sei Vorbeugen immer besser. Der IVD empfiehlt daher dringend jedem Auftraggeber sich bereits bei Vorgesprächen mit Immobilienverwaltern einen Nachweis über deren Versicherungsschutz zeigen zu lassen. „Bei einem Verwalter mit dem IVD-Gütesiegel belegt die Verbandsmitgliedschaft selbst bereits eine sehr gute Absicherung für den Schadensfall“, sagt Simchen. Das gelte natürlich nicht nur für Verwalter, sondern auch für andere Berufsgruppen in der Immobilienwirtschaft. „Wir vertrauen unseren Mitgliedern ausnahmslos, ein ausreichender Versicherungsschutz ist dennoch unabdingbar. Im Sinne der Professionalität und natürlich im Sinne der Auftraggeber“, ergänzt Simchen.

Neben der Vertrauensschadenversicherung, die für Vermögensschäden des Verbrauchers durch Betrugshandlungen aufkommt, verpflichtet der IVD seine Mitglieder auch zum Abschluss einer Vermögensschadenshaftpflichtversicherung. Diese ersetzt dem Verbraucher Vermögensschäden, die durch fehlerhafte Beratung seitens des Immobiliendienstleisters zustande gekommen sind. Simchen: „Dieses Versicherungspaket bietet zusammen mit der Fortbildungsverpflichtung der Mit-glieder des IVD und der Ombudsstelle Immobilien als neutraler Beschwerdeinstanz einen in Deutschland einmaligen Schutz für die Kunden von Immobilienverwaltern.“

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