Übergang der Verwalterstellung
AG Bad Homburg, Urteil vom 24.11.2011, Az.: 2 C 1502/11
Wird eine Verwalter GmbH auf ein anderes Unternehmen verschmolzen, geht die Verwalterstellung im Interesse der Eigentümer nicht automatisch auf das neue Unternehmen über. Der amtierende Verwalter muss vielmehr den aufnehmenden Rechtsträger von den Wohnungseigentümern bestätigen lassen.
Hinweis
Das OLG Köln hat mit Beschluss vom 24.9.2003 (Az. Wx 28/03) den Übergang der Verwalterstellung bei einer Übertragung der Anteile an einer GmbH mangels wirtschaftlicher Identität abgelehnt.






















