Einigung zur Energieeffizienzrichtlinie der EU - Aufatmen bei der Immobilienwirtschaft

Bild © Ingo Bartussek – Fotolia.com

Die Immobilienwirtschaft atmet auf. Mit der am 14. Juni 2012 erreichten Einigung über die Energieeffizienzrichtlinie ist die Sorge vor Zwangssanierungen vom Tisch. Die Verhandlungspartner haben sich in den Trilogverhandlungen darauf geeinigt, eine Sanierungsquote von drei Prozent vorzugeben, diese aber nur verbindlich für Gebäude der Zentralregierung vorzuschreiben. „Gerade jetzt, wo die Immobilienwirtschaft immer wieder vor großen wirtschaftlichen Herausforderungen steht, hätte eine stärkere Verbindlichkeit der Sanierungsquote jegliches wirtschaftliches Handeln der Wohnungswirtschaft untergraben. Wir sind froh, dass wir weiterhin unter Berücksichtigung von Wirtschaftlichkeitsaspekten, technologieoffen und innovativ zum Erreichen der Energie- und Klimaziele beitragen können“ kommentiert Axel Gedaschko, Vorsitzender der BSI Bundesvereinigung Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft den erzielten Kompromiss.

Unklar bleibt weiter, inwiefern zukünftig für die langfristige Senkung des Energieverbrauchs auch bereits geleistete Investitionen in die Gebäudeenergieeffizienz angerechnet werden. Außerdem sollen die Mitgliedstaaten Strategien entwickeln, um Investitionen in die Sanierung von öffentlichen und privaten Gewerbe- und Wohngebäuden zu erhöhen. Diese sollen konkrete Maßnahmen beinhalten, um umfassende Sanierungen anzuregen, aber auch um kostenoptimale Ansätze für die Gebäudesanierung zu entwickeln. So appelliert die BSI auch an die Bundesregierung: „Wir dürfen uns den Weg nicht versperren, durch kleine Maßnahmen viel erreichen zu können“, so Gedaschko.

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