Rückabwicklung grundsätzlich möglich!Immobilienanleger, die mit falschen Versprechungen zur Beteiligung an Immobilienanlagen überredet worden sind, die sich nachher nicht rechnen, haben jetzt Gelegenheit, unter bestimmten Voraussetzungen auch aus ihren Kreditverträgen herauszukommen.
Ging eine kreditfinanzierte Immobilienanlage, z.B. wegen falscher Mietberechnungen, falscher Annahmen über die Vermietbarkeit oder nicht einlösbarer Mietgarantien schief, blieben die Anleger bisher in aller Regel auf ihren Kreditverträgen sitzen und mussten, auch wenn aus den Immobilien
keinerlei Erlös mehr floss, für Zins und Tilgung gegenüber der finanzierenden Bank aufkommen. Rückgriffe auf Veräußerer oder Betreiber waren meistens mangels Masse nicht möglich.
Die Situation der Anleger könnte sich in Zukunft verbessern, sofern es sich beim Immobilienkauf und Kreditvertrag um ein verbundenes Geschäft im Sinne des Verbraucherkreditgesetzes handelt. Dann nämlich kann auch der Kredit rückabgewickelt werden. Die Anleger müssen so gestellt werden, als ob sie weder den Kaufvertrag noch den Kreditvertrag jemals abgeschlossen hätten. Das heißt, ist ein Anleger z.B. von einer Fondsgesellschaft über die Ertragsaussichten falsch informiert worden, kann er unter den genannten Voraussetzungen auch das Darlehen wieder rückgängig machen und sich damit von seinen Verpflichtungen gegenüber dem Kreditinstitut befreien. Ein verbundenes Geschäft ist immer dann gegeben, wenn der Anlagevermittler auch den Bankkredit vermittelt hat.
In solchen Fällen muss sich die Bank eine unvollständige oder unrichtige Aufklärung durch den Vermittler zurechnen lassen.
Auch wenn der Kauf als sogenanntes "Haustürgeschäft" erfolgt ist und eL Vertrag in der Wohnung des Anlegers geschlossen oder angebahnt worden ist, ergibt sich jetzt eine Widerrufsmöglichkeit. Und zwar immer dann, wenn der Anleger nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt worden ist. Liegt eine solche Belehrung nicht vor, wird der Widerruf zeitlich unbefristet möglich, also auch dann, wenn sich erst Jahre später herausstellt, das> der erworbene Fondsanteil niemals die Erträge abwirft, die notwendig sind, um die Kreditfinanzierung abzudecken.
