Knapp die Hälfte der in Deutschland betriebenen Aufzüge ist älter als 20 Jahre. Oftmals fehlen die heutzutage üblichen Sicherheitsstandards, wie zum Beispiel eine Notrufeinrichtung zu einer rund um die Uhr erreichbaren Einsatzzentrale.
Nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), die die bisherige deutsche Aufzugsverordnung ersetzt hat und zusammen mit der europäischen Norm EN 81-80 den sicheren Betrieb von bestehenden Personen- und Lastenaufzügen regelt, sind die Betreiber älterer Aufzüge verpflichtet, eine derartige Notrufeinrichtung kurzfristig nachzurüsten. Darauf weist das Aufzugs- und Fahrtreppenunternehmen Otis hin.
Wie sicher ein Aufzug ist, kann anhand einer festgelegten Prüfliste zweifelsfrei bestimmt werden. Nach BetrSichV sind Betreiber bestehender Anlagen verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung beziehungsweise eine sicherheitstechnische Bewertung durchführen zu lassen. Eine unabhängige Prüfstelle, wie zum Beispiel der TÜV, untersucht dabei alle sicherheitsrelevanten Aspekte eines Aufzuges. Festgestellte Mängel müssen innerhalb bestimmter Fristen behoben werden, sonst erlischt die Betriebsgenehmigung.
