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Jahrbuch Immobilien 2008

Analysen, Trends, Perspektiven mehr...
Honorare im Verwalterbereich

Zusammenstellungen über Honorare und Vergütungen erfreuen sich nicht nur bei den Kunden großer Beliebtheit. Auch die Unternehmen der Branche finden Hinweise auf ihre Wettbewerbssituation. Wir informieren über die Studie „Verwalter-Vergütungen in Deutschland" des Kieler Grabener Verlages.
 
Erfasst worden sind Verwalter-Vergütungen in den Regionen Hessen, Nord, West sowie übrige Regionen. Eine genaue Abgrenzung der jeweils erfassten Regionen lässt sich der Studie leider nicht entnehmen. Erfasst werden die Verwalter-Vergütungen im Wohnungseigentumsbereich sowie im Miethausbereich.
 
Bei der Wohnungseigentumsverwaltung sind die Vergütungen für die Verwaltertätigkeit im Gesamtobjekt sowie die Vergütungen für die Sondereigentumsverwaltung jeweils in Eurobeträgen je Wohneinheit und Monat aufgenommen. Ferner finden sich Vergütungen für Zusatzleistungen, wie z.B. die Verwalterzustimmung zu Verkäufen sowie für weitere Leistungen wie Mahnungen, Sanierungen, zweite Versammlung und Inkasso.
 
Im Bereich der Miethaus-Verwaltung werden die Vergütungen in Prozent der Brutto- und der Netto-Miete sowie alternativ in Pauschalbeträgen ausgewiesen. Auch in diesem Bereich werden Vergütungen für Zusatzleistungen erfasst, so zum Beispiel für Insertion, Sanierung, Vermietung, Mietvertragsabschluss sowie Wohnungsübergabe und Wohnungsabnahme.
 
Insgesamt ergibt sich also ein relativ differenziertes Bild über Verwaltervergütungen. Allerdings basieren die Ergebnisse zum Teil jeweils nur auf den Angaben einer recht geringen Anzahl befragter Unternehmen. Dies könnte die Repräsentativität der Angaben im Einzelfall in Frage stellen nicht aber deren Eignung als generelle Orientierungsgröße.
 
Nicht eindeutig erkennbar ist auch die Anzahl der Unternehmen. Eine Addition der Wohnungseigentums- und Miethausverwaltungen ergibt eine Anzahl von etwas über 560 Teilnehmern.
 
Durch Überschneidungen in den beiden Betätigungsfeldern dürfte sich die Gesamtzahl der Teilnehmer wahrscheinlich aber reduzieren. Ferner wurde nicht gekennzeichnet, ob es sich bei den Gebührenangaben jeweils um Monats- oder Jahresgebühren handelt. Der Fachmann erkennt zwar, dass Monatsgebühren gemeint sind. Für den weniger informierten Leser ist dies aber nicht auf den ersten Blick ersichtlich.
 
Trotz dieser Kritik ist die Zusammenstellung der Verwaltergebühren nützlich. Dies gilt umso mehr, als die letzte groß angelegte Untersuchung in diesem Bereich aus der zweiten Hälfte der neunziger Jahre stammt. Seinerzeit hatte die Fachhochschule Bernburg im Auftrage des RDM eine Analyse des Gesamtvergütungsspektrums der Immobilienunternehmen einschließlich der Verwaltergebühren durchgeführt.
 
Vergütungen im Einzelnen

In der Miethaus-Verwaltung reichen die Verwalter-Vergütungen von 4,2 Prozent im unteren Bereich (übrige Regionen) bis hinauf auf 6,03 Prozent als oberer Wert in der Region Nord. Angegeben werden jeweils Spannen von auf die Bruttomiete bezogenen Prozentsätzen, und zwar:
 
Region Nord 5,04 bis 6,03 Prozent, Region West 4,33 bis 5,78 Prozent, Hessen 4,98 bis 5,94 Prozent, übrige Der Durchschnitt der jeweils unteren Spannenwerte liegt bei 4,36 Prozent und der der oberen Werte bei 5,2 Prozent. Zusätzlich enthält die Tabelle einen Maximalwert, der in allen erfassten Regionen mit zehn Prozent erheblich von den erfassten Mittelwerten abweicht.
 
Auffallend groß ist auch die Spanne, die für Vermietungen ermittelt wurde. Einstiegswerten von 40 bis 87 Büro stehen jeweils Maximal-Werte von 350 bis zu 500 Büro je Vermietungsvorgang gegenüber. In der Tabelle fehlt im Übrigen ein Hinweis darauf, von wem diese Gebühr verlangt wird. Nach der Rechtslage kann es eigentlich nur der Vermieter sein. Ob dies allerdings jedem Nutzer der Tabelle klar ist, bleibt zu hinterfragen.
 
Für die Wohnungseigentumsverwaltung werden Euro-Monatsbeträge jeweils in einer Spanne angegeben. Ferner findet eine Aufgliederung nach Wohneinheiten beginnend mit bis zu zehn Wohneinheiten und dann jeweils bis zu 29/49/99 und über 100 Wohneinheiten statt. In der Gruppierung bis zu 49 Wohneinheiten ergeben sich zum Beispiel im unteren Bereich Euro-Beträge je Wohneinheit und Monat zwischen 14,82 und 15,81 Büro (im Mittel 15,26) und im oberen Bereich Werte von 16,54 bis 18,61 Euro (Mittel 17,54Euro).
 
Die jeweils angegebenen Maximalwerte weichen mit einer Größenordnung von 20 bis zu 35 Euro zum Teil beträchtlich von den angegebenen Durchschnittswerten ab. Erklärungen für die Ursachen der Abweichung finden sich in den Tabellen-Übersichten leider nicht. Mit ansteigender Anzahl der Wohneinheiten werden deutlich sinkende Einzelvergütungen registriert. Im Maximum reduzieren sich die Vergütungen für größere Wohneinheiten um etwa 20 bis 40 Prozent gegenüber den Einstiegswerten für kleinere Wohneinheiten.
Die Befragung der Hausverwaltungsunternehmen fand mit Unterstützung des Bundesfachverbandes Wohnungs- und Immobilienverwalter, des Bundesverbandes Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen e.V, des Dachverbandes Deutscher Immobilienverwalter und des IVD statt.