Publikationen


Jahrbuch Immobilien 2008

Analysen, Trends, Perspektiven mehr...

 

 Aktuelles
Haushaltsnahe Dienstleistungen - neues Anwendungsschreiben des BMF mehr...

Haushaltsnahe Dienstleistungen:
Was Mieter und Eigentümer abziehen dürfen - von RA Ulrich Löhlein
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Das neue Wohnungseigentumsgesetz

RA Willy Schäfers kommentiert die wichtigsten Neuerungen des Gesetzes und gibt klare Handlungs-empfehlungen. mehr

Contracting: Viel Energie sparen mit wenig Investition
Contracting ist inzwischen eine bewährte Form der Finanzierung...
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 Recht für Hausverwalter 
Rückwirkende Mieterhöhung und Verzug
Mieter müssen keine Zinsen zahlen - Der u.a. für das Wohnraummietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes... 
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Schönheitsreparaturen
Kostenvorschuss für Schönheitsreparaturen erlaubt
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Urteil des BGH zu Abrechnungsbelegen
Abrechnungsbelege müssen nicht kopiert und zum Mieter geschickt werden. Das hat der BGH entschieden.

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 Recht für Hausverwalter 
Gerichtsverfahren vereinfacht
Das Bundeskabinett hat den angekündigten Gesetzentwurf zur Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes beschlossen.
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Bundesrat billigt neue Kündigungsfristen
Das Gesetz über Kündigungsfristen für sog. Altmietverträge hat nun nach dem Bundestag auch den Bundesrat passiert.
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Staffelmiete im Gewerbemietvertrag

BGH-Urteil zur Wirksamkeit

Die Klägerin macht rückständige Miete aus einem gewerblichen Mietverhältnis geltend. Grundlage ist ein Mietvertrag in dessen § l es heißt: „Der Vermieter vermietet die nachstehend bezeichneten Räumlichkeiten der Liegenschaft D. Straße 4/A. Straße 3 und 7 in C. an den Mieter: Gesamtnutzfläche 10.014 m2 (Netto-Grundfläche, NGF), Pkw-Stellplätze: 150 Stück, Die Flächenmaße wurden auf der Grundlage der Bauzeichnungen nach DIN 277 ermittelt. Die mietgegenständlichen Räumlichkeiten wurden anhand der Projektunterlagen und Mieterwünsche fertig gestellt. Größenabweichungen von +/-3 % berechtigen keine der Vertragsparteien zur Änderungen des Mietzinses."

In § 4 heißt es: „Der monatliche Mietzins beträgt für die in § l Abs. l bezeichneten Flächen (Bezugsbasis: Stellplatz DM 100 pro Monat und Stück; DM 32,22 pro m² Nutzfläche), insgesamt DM 337.606,00 zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer von z.Z. 15%, d.h. incl. Mehrwertsteuer derzeit DM 388.246,90 ..."
Daneben enthält der Vertrag die Vereinbarung einer Staffelmiete, wonach sich der Mietzins jedes Jahr zum 1. November automatisch um 2%, jeweils bezogen auf den bis zum Erhöhungszeitpunkt geltenden Mietzins, erhöht.

Im Lauf des Ausbaus der Fläche wurde eine Anpassung der Mietfläche einvernehmlich durch Schriftwechsel vorgenommen, indem der Mieter die Neuberechnung nach DIN 277 anerkannt hat. Von dieser Vereinbarung ausgehend hat die Klägerin 2.048.552,46 DM nebst Zinsen an rückständiger Miete geltend gemacht.


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