| Zertifikat - Qualifikation der Sachverständigen / Gutachter |
Prinzipiell ist zwischen den „öffentlich bestellten und vereidigten“ (Abkürzung: öbuv) den „zertifizierten“ sowie den „freien“ Sachverständigen für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie Mieten und Pachten zu unterscheiden. Die öbuv Sachverständigen werden von einer Industrie- und Handelskammer bestellt. Voraussetzung ist, dass neben dem Nachweis einer besonderen Sachkunde und persönlicher Eignung, die erfolgreiche Absolvierung einer Prüfung von einer IHK-Kommission. Die sogenannten zertifizierten Sachverständigen haben sich durch eine innerhalb der EU anerkannte Zertifizierung „Verkehrsgeltung“ verschafft. Die Zertifizierung erfolgt über Zertifizierungsstellen, wie z.B. der Deutschen Immobilien-Akademie (DIA) oder der HypZert GmbH, die wiederum beim Deutschen Akkreditierungsrat „akkreditiert“ sind. Die Deutsche Immobilien Akademie, die jüngst als Zertifizierungsstelle für „zertifizierte Sachverständige“ akkreditiert worden ist, vervollständigt damit ihr Leistungspaket im Bereich der Sachverständigenausbildung. Freie oder auch institutsanerkannte Sachverständige haben auf der Grundlage eines entsprechenden Studiengangs in einer Prüfung ihre Qualifikation nachgewiesen. Jeder, der über eine entsprechende Fachkunde verfügt, kann sich als „freier“ Sachverständiger betätigen. |