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IVD kritisiert fehlende Niederlassungsfreiheit für Immobilienmakler in Europa
Europa-Konferenz diskutiert Freizügigkeit der Makler-Dienstleistungen

Die bisherige europäische Gesetzgebung ist aus Sicht des Immobilienverbandes IVD nicht geeignet, die vollständige Freizügigkeit der Dienstleistungen von Immobilienmaklern in Europa herzustellen. "Weder die Dienstleistungsrichtlinie noch die begleitenden europäischen Vorschriften setzen das Ziel der EU-Kommission für ein grenzenloses Europa bei den Immobilienmaklern um", erklärte Jürgen Michael Schick, Vizepräsident und Pressesprecher des Immobilienverbandes IVD anlässlich der Europa-Konferenz der Immobilienmakler in dieser Woche in Brüssel. "Deutsche Immobilienmakler sind einem gravierenden Wettbewerbsnachteil ausgesetzt, weil sie sich nicht ohne weiteres im Ausland niederlassen dürfen, Immobilienmakler aus den anderen europäischen Ländern aber in Deutschland sehr einfach ein Büro eröffnen und tätig werden können", so Schick.

Auf der Europa-Konferenz der Immobilienmakler, die der europäische Maklerverband CEI in dieser Woche gemeinsam mit Vertretern aus allen Mitgliedsländern der EU in Brüssel ausgerichtet hat, wurde vielfach Kritik an den bislang erlassenen europarechtlichen Regelungen getroffen. Von einer Vereinheitlichung der Rahmenbedingungen für die Immobilien-Dienstleistungen könne bislang keine Rede sein. "Die nationalen gewerberechtlichen Vorschriften verhindern die Freizügigkeit der Tätigkeit von Immobilien-maklern in Europa. Die Dienstleistungsrichtlinie kann dieses Manko nur teilweise mildern", erklärte Schick. Dies gelte nicht nur für deutsche Makler sondern auch für die Kollegen aus Italien, Spanien und Portugal oder aus Rumänien, Ungarn und Lettland, wenn diese ein Büro in Frankreich, Belgien, Schweden oder anderen Ländern eröffnen wollen. Am Rand der Europa-Konferenz bestätigte Manuel Negrao, Vizepräsident der CEI aus Portugal diese Sichtweise für sein Land: "Auch in Portugal sehen wir diesen Wettbewerbsnachteil unserer Kollegen gegenüber den Ländern, bei denen hohe Barrieren für den Marktzutritt für Immobilienmakler bestehen."

Die europäische Kommission hat sich zum Ziel gesetzt, ein grenzenloses Europa auch bei der Erbringung von Dienstleistungen herzustellen. Dafür wurde u.a. die EU-Dienstleistungsrichtlinie erlassen.Deutschen Immobilienmaklern wird damit in Zukunft zwar die vorübergehende Tätigkeit zur Erledigung eines Auftrags in anderen Ländern erlaubt, ein Büro dürfen diese aber nicht in jedem Fall eröffnen. Immer dann, wenn nationaleVorschriften die Niederlassungverhindern, wie z.B. in Frankreich oder Schweden, dann geht die Dienstleistungsrichtlinie nicht weit genug. "Das ist der Grund, warum sich der IVD im Gesetzgebungs-verfahren in Brüssel für die Verankerung eines weitreichenden Herkunftslandprinzips eingesetzt hat. Danach hätte ein Dienstleister, der in seinem Heimatland die Voraussetzungen für die Erbringung einer Dienstleistung erfüllt hat, diese auch automatisch in den anderen europäischen Ländern erfüllt. Diese Regel ist jedoch nicht angewendet worden. Die nationalen Vorschriften verhindern damit die Freizügigkeit und hebeln die Dienstleistungsrichtlinie aus", so Schick weiter.

Aus Sicht des IVD kann die kurz vor der Verabschiedung stehende Europanorm über die Dienstleistungen von Immobilienmaklern eine wertvolle Hilfe für die Vollendung eines freien Binnenmarktes der Immobilien-Dienstleister werden. Diese Norm sei zwar freiwillig, werde aber von 30 europäischen Ländern mitgetragen und entwickelt. Am Ende stehe eine Europanorm (EN), die in Deutschland vom nationalen Normungsinstitut DIN getragen werde. Auf dieser Basis könne der Standard der Dienstleistungen für Immobilienmakler in Europa vereinheitlicht werden. Dies sei ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu echtem Wettbewerb in Europa. "Wieder einmal hat der Gesetzgeber den Verbänden eine wichtige Aufgabe übertragen. Sowohl die CEI als europäischer als auch der IVD als deutscher Immobilienverband haben diese Aufgabe aufgegriffen und durch die aktive Gestaltung der EN einen maßgeblichen Anteil an der Herstellung des freien Marktes für Immobilienmakler in Europa."

30. Januar 2008