| FAQ´s zur Mitgliedschaft im IVD - Die wichtigsten Fragen |
Was ist der IVD? Für seine rund 6.000 Mitgliedsunternehmen ist der Immobilienverband IVD die standespolitische Interessenvertretung bei Politik, Wirtschaft, Kammern, Presse, Verbänden, Verbrauchern etc. und erster Ansprechpartner in allen berufspolitischen sowie –praktischen Fragen. Immobilienmakler, Immobilienverwalter, Finanzdienstleister, Bewertungs-Sachverständige, Bauträger und viele weitere Immobilienberater haben im Immobilienverband IVD ihre interessenpolitische Heimat gefunden. Der IVD ist im Jahr 2004 als Zusammenschluss aus den bis dahin selbstständigen Traditionsverbänden Ring Deutscher Makler (RDM) und Verband Deutscher Makler (VDM) entstanden. Wer kann Mitglied werden? Eine Mitgliedschaft kann erwerben, wer in der Immobilienwirtschaft in einer der Berufsgruppen des § 2 der Satzung des IVD als Immobilienberater hauptberuflich tätig ist. Für Immobilienmakler ist die Erlaubnis nach § 34c GewO erforderlich. Der Nachweis ausreichender Fachkenntnisse ist notwendig. Der Abschluss einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist nachzuweisen. Welche Formen der Mitgliedschaft gibt es? Die Aufnahme in den IVD kann als • Ordentliches Mitglied • Juniorenmitglied • Studentenmitglied • Förderndes Mitglied und als • Ehrenmitglied erfolgen. Die ordentliche Mitgliedschaft kann jede volljährige natürliche oder juristische Person erwerben. Mehrere leitende Mitarbeiter von Unternehmen können zu ermäßigten Mitgliedsbeiträgen eine Zweitmitgliedschaft im Verband erwerben. Damit können auch mehrere Mitarbeiter der Mitgliedsfirmen die vielfältigen Vorteile der Verbandsmitgliedschaft und das Netzwerk des Verbandes nutzen. Auszubildende zum/r Immobilienkauffrau/-mann können die Juniorenmitgliedschaft zu einem ermäßigten Mitgliedsbeitrag erwerben. Die Juniorenmitgliedschaft endet mit dem Erwerb der ordentlichen Mitgliedschaft, spätestens mit Abschluss der Ausbildung. Wer ein immobilienwirtschaftlich orientiertes Studienfach belegt oder für einen immobilienwirtschaftlichen Studiengang immatrikuliert ist, kann eine Studentenmitgliedschaft zu einem ermäßigten Beitrag erwerben. Als fördernde Mitglieder können natürliche und juristische Personen aufgenommen werden, die nicht den Status eines ordentlichen Mitgliedes erwerben wollen oder können. Wie wird man Mitglied? Das Aufnahmegesuch erfolgt für alle Formen der Mitgliedschaft mittels des Aufnahmeantrages im IVD und gilt zugleich für den Bundesverband und den jeweiligen Regionalverband. Der Nachweis über den Abschluss einer ausreichenden Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung ist zusammen mit dem Aufnahmeantrag für ordentliche Mitglieder und in der Regel auch für Juniorenmitglieder zu erbringen. Die Aufnahme erfolgt über den Regionalverband, in dessen Region sich der Sitz des Unternehmens befindet. Was ist die Fachkundeprüfung? Die Aufnahme in den IVD erfolgt nach Abschluss einer Aufnahmeprüfung vor einer Aufnahmekommission und gegen Nachweis des Abschlusses einer Berufshaftpflichtversicherung. Damit kommt der IVD seiner Aufgabe als Hüter der Interessen des Verbrauchers gegenüber den Mitgliedern nach. Die Öffentlichkeit honoriert diese Zulassungsvoraussetzungen mit einem hohen Vertrauensvorschuss in die Tätigkeit von Verbandsmaklern. Das zeigen die Ergebnisse einer repräsentativen EMNID-Umfrage, wonach 75 % der Verbraucher die Mitgliedschaft in einem Berufsverband als Markenzeichen für Immobilienmakler ansehen. Wie bereitet man sich auf die Fachkundeprüfung vor? Als Grundlage ist folgende Fachliteratur zu empfehlen: • Existenzgründung Immobilienmakler/-verwalter des IVD, zu bestellen unter info@ivd.net • Sailer, E./Langemaack, H.-E.: Kompendium für Makler, Verwalter, Sachverständige und Bauträger, Richard Boorberg Verlag, München • Sailer, E /Wegener/Raab.: Der Makler und sein Auftraggeber, Richard Boorberg Verlag, München • Rechtshandbuch Immobilien, Band I (Bauen und Finanzieren) und Band II (Vermitteln, Verkaufen, Verwalten), C. H. Beck Verlag, München • Handbuch Immobilienmakler, Autoren u.a. R. Koch, Blankenstein, Wehrum, Johns, Haufe-Verlag, Freiburg Wir empfehlen ferner die Jahrbücher Immobilien des IVD (bisher erschienen 2005, 2006, 2007 und 2008) von Ummen/Johns (Hrsg.). Diese können Sie zum Preis von 29,80 EURO bestellen unter info@ivd.net Was kann die Fachkundeprüfung ersetzen? Der Fachkundenachweis gilt in der Regel ohne Prüfung als erbracht, wenn Sie entweder den Abschluss als Kaufmann in der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft haben oder die Prüfung zum Fachwirt in der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft (IHK-Zertifikat) bzw. zum Immobilienwirt (VWA-Diplom) erfolgreich abgelegt haben. Welche direkten Leistungen bietet der IVD seinen Mitgliedern? - Eintrag in die Verbandsmitgliederdatenbank unter www.ivd.net - Kostenloses Einstellen von Immobilienangeboten unter www.ivd.net - Kostenloses Bezug des der Zeitschrift „AIZ – Das Immobilienmagazin“ - Kostenloser bundesweiter Wohn- und Gewerbeimmobilienpreisspiegel - Vergünstigte Konditionen beim Immobilienportal immonet.de - Nutzung der Ombudsstelle Immobilien des IVD - Abschluss einer Vertrauensschadenversicherung für alle Mitglieder des IVD durch den Bundesverband - Kostenlose Rechtsberatung durch beratende Anwälte - Kostenlose Teilnahme am einzigen Betriebsvergleich für Immobilien-Unternehmen - Vergünstigte Teilnahme an Seminaren - Neue Kontakte in der Branche durch Teilnahme an regionalen Verbandsveranstaltungen - Nutzung des IVD-Markenzeichens in der Öffentlichkeit - Einbeziehung in die umfangreichen Werbemaßnahmen des Verbandes in Funik, Fernsehen, Zeitungen, Zeitschriften, Verkehrsmitteln usw. - Bezug von Werbemitteln - Inanspruchnahme von Sonderkonditionen bei div. Kooperationspartnern Vieles mehr, bitte wenden Sie sich an den Bundesverband oder Ihren zuständigen Regionalverband Welche generellen Leistungen erbringt der IVD? - Lobbyarbeit in der Politik, sowohl in Berlin als auch in Brüssel - Stärkung der volkswirtschaftlichen Bedeutung der Immobilienwirtschaft in der Öffentlichkeit - Umfangreiche Pressearbeit - Präzisierung der Berufsbilder der angeschlossenen Berufe in der Öffentlichkeit Welche Struktur hat der Verband? Der IVD besteht aus dem IVD Bundesverband sowie weiteren 8 Regionalverbänden. Die Bundesgeschäftsstelle hat ihren Sitz in Berlin. Darüber erreichen Sie das Präsidium, das unter Leitung des Präsidenten Jens-Ulrich Kießling steht. Die Geschäftsstelle selbst wird von den beiden Rechtsanwälten Sven R. Johns und Hans-Eberhard Langemaack geführt. Daneben gibt es zahlreiche Fachreferate, in denen die Mitglieder mitwirken und die Verbandsarbeit aktiv gestalten. Die Fachreferate werden durch den Fachbeiratsvorsitzenden Hans-Jürgen Simchen als Mitglied des Präsidiums koordiniert. Die Vorbereitung der fachlichen Aussagen des IVD z.B. im Gesetzgebungsverfahren wird in diesen Fachreferaten vorbereitet. ![]() |