Immobilienverband

Die neue EU-Verbraucherrechterichtlinie: Maklerverträge sind widerrufbar (Fernabsatz)

Maklerverträge sind im Fernabsatz widerrufbar. Alle Verträge, die per Telefon, Fax, E-Mail, Brief, im Internet oder außerhalb Ihrer Geschäftsräume geschlossen worden sind, können spätestens ab dem 13. Juni widerrufen werden. Dann tritt das Gesetz zur Umsetzung der EU-Verbraucherrechterichtlinie ohne Übergangsfrist in Kraft.

Am Mittwoch, den 2. Juli informiert Rechtsanwältin Ricarda Breiholdt im Hause der Patriotischen Gesellschaft in Hamburg umfassend zu allen Fragestellungen rund um den möglichen Widerruf von Maklerverträgen.
Unterstützt werden wir an diesem Abend durch unseren Kooperationspartner Immonet. Im-monet zeigt Ihnen, wie Sie bei Ihren Online-Exposés die neuen gesetzlichen Anforderungen umsetzen können und steht auch für Ihre Fragen zur Verfügung.

Nutzen Sie dieses Formular und melden Sie sich zu der Veranstaltung an: Widerruf