Herrn Bundespräsident
Joachim Gauck
Bundespräsidialamt
Spreeweg 1
10557 Berlin
30. März 2015
Gesetz zur Dämpfung des Mietanstiegs auf angespannten Wohnungsmärkten und zur Stärkung des Bestellerprinzips bei der Wohnungsvermittlung (Mietrechtsnovellierungsgesetz) – Verfassungsrechtliche Bedenken am sog. Bestellerprinzip
Hoch verehrter Herr Bundespräsident,
am vergangenen Freitag hat der Bundesrat das Mietrechtsnovellierungsgesetz (BR-Drs. 79/15) in seiner 932. Sitzung gebilligt. Im Namen der rund 6.000 Mitglieder des Immobilienverbandes Deutschland IVD Bundesverband der Immobilienberater, Makler, Verwalter und Sachverständige e. V. bitten wir Sie, das Gesetz nicht auszufertigen.
Das Mietrechtsnovellierungsgesetz würde tausende Wohnungsvermittler in ihren Grundrechten verletzen, da ihnen mit dem Gesetz generell verboten werden soll, von Wohnungssuchenden eine Vergütung für die Vermittlung einer Mietwohnung zu verlangen. Nimmt der Wohnungsvermittler ein Entgelt an, handelt er nach der Neuregelung ordnungswidrig, was mit einem Bußgeld von bis zu 25.000,- € geahndet werden kann. Das vorliegende Gesetz steht nach unserer Auffassung nicht nur im Widerspruch zum Grundgesetz, sondern auch zum Koalitionsvertrag zwischen Union und SPD. Hierin wurde ein Bestellerprinzip vereinbart, nach dem auch der Mieter Auftraggeber des Maklers sein kann. Das beschlossene Gesetz sieht dies aber in einer Weise vor, wie sie in der Praxis nicht umgesetzt werden kann. Hierauf hat der IVD während des gesamten Gesetzgebungsverfahrens hingewiesen, wie sich exemplarisch aus der beigefügten Stellungnahme ergibt. Auch der Bundesrat hat die praktischen Mängel erkannt und in seiner Stellungnahme zum Mietrechtsnovellierungsgesetz die Bundesregierung aufgefordert, das Gesetz entsprechend nachzubessern (BR-Drs. 447/14, Seite 6).
Mit dem Gesetz ist es auch Wohnungssuchenden untersagt, eine Provision an den Wohnungsvermittler zu zahlen, so dass auch diese Gruppe durch das gesetzlich festgelegte Vertragsabschlussverbot beeinträchtigt ist. Zudem ist mit dem Gesetz eine Einschränkung des Zugangs zu Wohnungsangeboten zu rechnen. Dies ist nicht im Interesse der Wohnungssuchenden.
Der Staatrechtlehrer Prof. Dr. Friedhelm Hufen hat in einem Gutachten, welches diesem Schreiben beigefügt ist, die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes umfassend geprüft. Er kommt zu dem Ergebnis, dass das sog. Bestellerprinzip in der vorliegenden Fassung mit zahlreichen verfassungsrechtlichen Mängeln behaftet ist. Er appelliert an die zuständigen Bundesorgane, den verfassungsrechtlichen Bedenken nachzugehen. Dies ist leider nicht erfolgt. Wir bitten Sie daher darum, von Ihrem Prüfungsrecht Gebrauch zu machen und das Gesetz zunächst nicht auszufertigen.
Mit dem Ausdruck meiner ausgezeichneten Hochachtung
Jens-Ulrich Kießling
Präsident IVD Bundesverband
Hier finden Sie das Anschreiben an Bundespräsident Joachim Gauck als pdf.
Man stelle sich vor in welche Situation Makler, Vermieter und Mieter nun geraten können. Ein Mieter erteilt dem Makler einen Suchauftrag mit Mieter-Provision. Der Makler kennt bereits eine passende Wohnung, darf diese dem Mieter aber nicht mit Provision anbieten. Der Vermieter zahlt aber auch nicht, da er dem Makler keinen Auftrag gegeben hat = passende Wohnung für Mieter vorhanden, aber eine Vermittlung nicht möglich. Andere Situation: 4 Suchaufträge von Mietern vorhanden, die alle eine gleiche Wohnung suchen. Makler findet passende Wohnung. Welchen von den 4 Suchenden soll er nun die Wohnung zuerst anbieten? Denn von den anderen 3 darf er dann keine Provision mehr annehmen, obwohl diese bezahlen wollen. Dem Vermieter muss der Makler nun sagen, er habe zwar noch weitere Wohnungssuchende in seiner Kartei, aber er muss jetzt trotzdem den Makler bezahlen. Das kann ja wohl nicht wahr sein……!!!
ich muss mein Geld auch auf dem Land verdienen wo dieses Gesetz absolut fehl am Platze ist genau wie die Neiddiskussion hier mit mir absoluter Fehleinschätzung was den Aufwand betrifft.
Natürlich hat man als Bankmakler womöglich mit Fixgehalt gut reden, aber sich aufgrund dieses selbst so hoch und alle anderen als Möchtgernmakler einzustufen ist einfach nur lächerlich und arm.
Meinen aktuell anfragenden Mietinteressenten auf nicht bereits vorrätige Wohnungen empfehle ich zukünftig das Internet, Zeitung etc..
Zum Glück bin ich Möchtegernmakler nicht auf Vermietung angewiesen und habe dies eigentlich nur für meine Anlagekunden als Service getan.
Man muss das ganze mal differenzieren.
Zahlen muss der Mieter: Wenn der Quadratmeterpreis steigt um x% oder x€ dann kann es den Mieter nach dem neuen Gesetz teurer kommen als einen Makler zu bezahlen.
Fakt ist: Der Vermieter wird nicht drauf sitzen bleiben wenn es einen anderen Weg gibt – ganz einfach!
GENERELL: 50/50 sollte DRINGEND eingeführt werden. Ist mit Abstand die fairste Methode.
Vermieter beauftragt für neue Mieter und Mieter beauftragt weil er sehen will – ganz einfach!
Sollte auch für den Verkauf gelten 😉
Fest steht aber ganz einfach gibt es nicht in der deutschen Bürokratie – von daher bleibt es spannend. Seid geschmeidig, wir sind fast alle letzten Endes die Leittragenden da jeder eine Wohnung benötigt.
Allen eine Gute Zeit!
Richtig Relokater……..
GENERELL: 50/50 sollte DRINGEND eingeführt werden. Ist mit Abstand die fairste Methode.
Da braucht es kein 400 Seiten – Gesetz, was den ganzen Berufsstand kaputt macht, Arbeitslose schafft, den Mietsuchenden NICHT hilft und den Staat jede Menge Steuereinnahmen kostet.
Warten wir’s ab………Ich denke Mietsuchende werden noch verzweifeln.
Wenn Herr Gauck sich wirklich mit der Thematik befassen würde, dürfte er das Gesetzt nicht unterschreiben. Sein nachgesagter Gerechtiggeitssinn würde es ihm verbieten.
Leider wird er es tun, zugunsten seiner Popularität. Der staatliche Eingriff in die Vertragsfreiheit ist m. E. wirklich unfassbar !
Ein freier Bürger darf ich jetzt keinen Makler mehr bauftragen, auch wenn er ihn freiwillig bezahlen möchte ! Mehr staatliche Bevormundung geht nicht !
Irgendwie hatte Honecker recht.“ Den Sozialismus in seinem Lauf, hält weder Ochs noch Esel auf „.
Das Ding ist durch, der Staat hat hier einfach mal massiv in den Markt eingegriffen, damit werden alle Beteiligten leben müssen. Ob es für Mieter damit besser wird, wage ich zu bezweifeln…aber die Regierung hat schickes Augenpulver unter die Wähler gestreut – Job getan.
Genau.
Spätestens, wenn der erste Kunde anfragt, ob ich für ihn eine Wohnung suchen kann, wird er das Dilemma, in welchem er und ich nun stecken, erkennen – aufgezwungen von der Bundesregierung, die einfach ganz stur und ohne Rücksicht auf die Gesetzmäßigkeiten des Marktes- ihr Wahlversprechen einhalten wollte.
Das mit dem schnellen Geld trifft aber auch nur auf die Ballungszentren zu. Auf dem Land ist man wesentlich länger damit beschäftigt eine Wohnung oder ein Haus zu vermitteln. Bei uns gleicht es sich schon aus. Mal benötigt man länger, mal weniger. Mit Objektvorbereitung, Grundriss zeichnen, Exposé erstellen, Kunden beraten, Immobilie fotografieren, Werbung erstellen, Objektakte anlegen, in verschiedenen Medien präsentieren, Termine vereinbaren, Besichtigungen durchführen, Vertrag erstellen (Miete), Vertragsunterzeichnung vorbereiten, Übergabe bzw. Rücknahme durchführen, Protokoll erstellen und des Maklers „Liebstes“ eine Rechnung schreiben und Akte ablegen. So ist die Prozedur normal. Wenn man jetzt 10 bis 15 mal zur Besichtigung fährt, hat das mit den besprochenen 8 Stunden sehr wenig zu tun. Wie gesagt, es kommt darauf ob Ballungszentrum oder nicht. Ich steh trotzdem zu meiner Meinung. Ich denke in München, Frankfurt und Hamburg wird es für Vermieter besonders interessant. Bei einer durchschnittlichen 2-3-Zimmer-Wohnung trudeln so um 50 bis 100 Anfragen je Tag ein. Wie soll ein Vermieter ohne Backoffice das handhaben. Ich denke die zahlen den Makler gerne oder schmeissen danach ihr Handy weg. Iwie wird man die Kosten trotzdem auf den Mieter umlegen können. Ob Einmalzahlung oder höhre Quadratmeter-Miete. Am Ende ist immer der kleine Mann der „Dumme“ der blechen darf. Da hilft die ganze Bremse nichts, denn wer soll es kontrollieren. Keiner unterschreibt nen Mietvertrag und verklagt danach seinen Vermieter….Anregungen erwünscht!
Was soll das heißen, „der Dumme, der blechen darf“? Ist es so schwer zu verstehen, dass ein Mieter mit der Wohnung eine Leistung erhält, und dass eine Vermietung immer aus einer Gewinnerzielungsabsicht erfolgt (im Übrigen Voraussetzung, um Kosten steuerlich geltend machen zu können)?
Man kann sich ja darüber streiten, ob das bisherige Prinzip richtig ist, letztlich handelt es sich aber bei den Maklergebühren betriebswirtschaftlich um Kosten. Diese werden natürlich zukünftig in die Kaltmiete eingepreist. Sie verlangen von Ihrem Kneipenwirt ja auch nicht, dass er die Kosten für den Bierkutscher oder die Putzfrau selber trägt und sein Bier evtl. nicht kostendeckend verkauft.
Da ich mal selber in der Verwandschaft eine Wohungsvermittlung unentgeltlich durchgeführt habe, kenne ich den Aufwand, der damit verbunden ist. Von Mietern wird immer suggeriert, dass es sich um eine Leistung handelt, die der Vermieter nicht braucht. Aber die Kosten für Inserate etc. fallen auch an, wenn der Vermieter sich selbst um die Vermietung kümmert und auch sein zeitlicher Aufwand (z. B. für Besichtigungen) muss ja irgendwie eingepreist werden. Die Vermietung erfolgt ja nicht aus Liebhaberei und Äußerungen wie „2 Mal Tür aufschließen“ zeugen von absoluter Unkenntnis der Lage.
Die Inanspruchnahme der Leistung eines guten Maklers kann für einen Vermieter durchaus sinnvoll sein. Es gibt zwar keine Garantie, aber es besteht auch ein gewisser Schutz vor Pack und Janhagel, die sich so mancher selbst agierender Vermieter ins Haus holt.
Immobub spricht wenigstens mal Wahres aus.
Wenn sich jetzt die Makler aufregen geschieht das ja nun nicht im Interesse am Kunden (den Mietwohnungssuchenden) sondern lediglich im Interesse um ihre eigenen Provisionen. Nicht ohne Grund ist der Ruf des Maklers wohl am untersten Ende der Berufe angesiedelt. Es ist für die Normalbevölkerung nicht nachvollziehbar wieso einmal Tür beim Sammeltermin aufsperren, Selbstauskunftsvordrucke verteilen und hinterher alle Bögen dem Vermieter schicken mal flott 2 Kaltmieten plus MwSt überwiesen werden. Es mag ja sein, dass Maklerexpertise sich im Firmensegment und oberen Luxus-Segment möglicherweise lohnt, aber in der 2 Zimmerwohnung kann ich auch selbst erkennen ob mir das Bad zu alt ist oder nicht. Die Normalbevölkerung sieht die Leistung nicht, die hinter einer leichten Arbeit ohne große Ansprüche an Fachwissen steht, die aber gerne mit 1500 Euro honoriert wird. Dafür muss ein Durchschnittsverdiener ca. 3 Wochen arbeiten und das kann mir nun kein Makler weis machen, dass er mit der Vermietung einer 2-Zimmerwohnung drei Wochen durchgehend beschäftigt ist. Geschätzt sind dafür 8 Stunden Aufwand schon hochgegriffen. Und dass sich Makler als „Anwälte der Mieter“ sehen wäre mir neu. Habe ich in München zumindest noch nie erlebt. Hier scheint eher das Gegenteil der Fall zu sein und man trifft allenthalben auf eine ausgesprochene Arroganz einer Berufsgruppe die es offensichtlich nicht nötig hat sich für Mietsuchende einzusetzen. Wieso auch, es gibt ja genug und wer motzt kann gleich wieder gehen.
Und genau diese Kundschaft zu entlasten ist der Sinn Bestsellerprinzips und deswegen ist es auch sehr gut. Es steht natürlich zu befürchten, dass zukünftig (analog den Raucherclubs) in den Mietverträgen eine einmalig zu zahlende Gebühr verklausuliert wird, die (Oh Wunder) etwa 2,19 Kaltmieten entspricht. Von daher ist dieses Gesetz unbedingt in der vorliegenden Form zu akzeptieren und wird auch hoffentlich so umgesetzt. Könnte ich und der Durchschnittswohnungssuchende nur begrüßen. Da riskiere ich auch ein sehr unwahrscheinliches „Selbst schuld“ 🙂
Ich gebe Immoschorsch auch recht. Als Immobilienkaufmann bei einer Bank beschäftigt freut es mich, dass das Gesetz endlich in Kraft tritt. Bedeutet nämlich für mich, dass die ganzen Hinterhof-Makler von der Oberfläche verschwinden. Wenn man es richtig macht, ist es nämlich auch richtige Arbeit, von der in erster Linie der Vermieter profitiert. Meine aktuellen Vermieter sind alle gerne bereit mich zu bezahlen, falls das Gesetz noch vor Vermietung der jeweiligen Wohnung in Kraft tritt. Was bedeutet das konkret für „gute Makler“? Ganz einfach: Mehr Aufträge, weil die Möchtegernmakler verschwinden. Sollen sie erst einmal eine Ausbildung in der Branche machen, dann können sie auch ein entsprechendes Entgeld bei echter Leistung verlangen. So siehts aus! In den meisten anderen Ländern gilt schon längst die Regelung. Beschweren tun sich nur diejenigen, die eh besser einer anderen Tätigkeit nachgehen sollten, da sie nur Angst vor der Arbeit haben. Klare aber ehrlich Worte. Nicht persönlich nehmen oder eigentlich schon!
An Sie und @Immoschorsch: so eindeutig ist das ja nicht, wer von einer Leistung profitiert. Wer profitiert von Werbung? Das kann aber dahingestellt bleiben. Als Kaufmann sollte Ihnen schon klar sein, dass die Vermietung, ebenso wie z. B. der Verkauf von Produkten, aus einem Grund erfolgt: Gewinnerzielungsabsicht. Maklergebühren sind insofern nur ein Posten bei den entstehenden Kosten. Und auch der Vermieter, der sich selber kümmert, hat Kosten für Inserate, Besichtigungstermine etc..
Meinem Bäcker zahle ich über das Brot auch sämtliche Kosten zzgl. Gewinn. Warum die deutschen Mieter der Ansicht sind, dass irgendjemand ihr Wohnen subventionieren soll (außer bei den sozial Bedürftigen), ist mir ein Rätsel.
Man kann sich über die jetzige pauschale Regelung streiten, fest steht aber, dass die Kosten nunmehr in die Kaltmiete eingepreist werden müssen. Dann zahlen diejenigen, die lange in einer Wohnung bleiben für diejenigen mit, die alle 2 Jahre umziehen.
Aquise von Banken habe ich leider zu oft gesehen… Sie wollen ihr Haus verkaufen…. ach so , sie haben es einem Makler gegeben .. !! ?? das würden wir gerne für sie übernehmen… und sie wissen ja , sie haben noch einen Kredit bei uns — der wäre dann evtl. gefährdet .. also nur so als Hinweis
Ich kann die große Aufregung der Makler um das Argument der durch das Mietrechtsnovellierungsgesetz nicht mehr (?!) möglichen Beauftragung durch den Mieter nicht nachvollziehen. Mir ist in einer Stadt mit sehr angespanntem Wohnungsmarkt noch kein Makler begegnet, der Aufträge von (privaten) Wohnungssuchenden annimmt. Aus meiner Sicht als Wohnungssuchender ändert sich also nicht viel.
Sehr geehrte Makler, es ist schon sehr interessant wie manche Makler sich damit brüsten, so viel für die Courtage zu tun. Da fallen Begriffe wie Wohnungsübergaben und Rücknahmen, Bonitäts-prüfung des Mieters, Erstellung des Mietvertrages in Abstimmung mit dem Vermieter, Koordination von vermieterseitigen Renovierungsarbeiten. Ab und zu teilt der Makler, welcher in angespannten Wohnungsmärkten nahezu ausschließlich von den zukünftigen Mietern bezahlt wird, dem Vermieter dann auch mit, was der Mieter gerne hätte. Dem wird aber nur wiederwillig entsprochen, oder aber diesem fordernden Mieter, wird die Wohnung dann doch nicht vermietet. Ihnen allen ist bekannt, dass dies Tätigkeiten zugunsten des Vermieters darstellen. Es ist höchstrichterlich entschieden, dass durch die Erbringung vorgenannter Tätigkeiten , den auf die Mieter abgewälzten Courtageanspruch verwirken lässt. Was bleibt den da noch an direkter Dienstleistung zum Vorteil des Mieters übrig, außer die Tür aufzuschließen und klarzustellen, dass es sich um eine Wohnung mit bestimmten Ausstattungsmerkmalen handelt. Es ist sehr ernüchternd wie sich manche „gestandene“ Marktteilnehmer in den themenbezogenen Blogs jammervoll beschweren, wie schlimm das jetzt mit dem Bestellerprinzip ist. Solange man die Mieter qualitätsunabhäging zur Kasse bitten konnte, war alles gut. Nun kommt die Zeit der wirklichen Könner, die das Rückrat haben den Vermietern zu verklickern, dass der überwiegende Anteil , der im Rahmen einer Vermietung anfallenden Arbeiten, zu deren Gunsten erbracht werden und dementsprechend auch vom Vermieter, sprich Vermietungsauftraggeber, zu bezahlen sind.
Sehr geehrter „Immoschorsch“,
im Grunde haben Sie recht: es ist durchaus gerechtfertigt, dass der Vermieter die Maklerprovision bezahlt. Hierüber besteht -soweit ich das verstehe- auch kein Diskussionsbedarf. Obwohl man natürlich nicht vergessen darf, dass der Makler sehr wohl oft auch Fürsprecher des Mieters war (Ansprache einer überhöhten Miete, veraltetes Bad evl. doch erst modernisieren usw.). Wenn jetzt der Makler nur noch vom Vermieter „beauftragt“ wird und auch nur noch von ihm die Provision erhält, ist es vorbei mit der Neutralität des Maklers: er arbeitet nun ausschließlich für den Vermieter.
Das große Problem ist doch aber ein ganz anderes, was viele Kundenn einfach gar nicht erkennen:
Der Wohnungssuchende kann -selbst wenn er wollte – keinen Makler mehr beauftragen. Dies ist praktisch – nach dem Wortlaut des Gestzes – nicht mehr möglich. Ich verstehe nicht, dass die Wohnungssuchenden/Mieter diesen extremen Eingriff in ihre eigene (!) Vertragsfreiheit nicht erkennen….
Wir Makler werden also in Zukunft nur noch für den Vermieter arbeiten können/dürfen. Der Wohnungssuchende hingegen hat leider gar nichts mehr zu melden. Dieses Kundenklientel kann entsprechend des Gesetzes nie wieder provisionspflichtig die Dienstleistung eines Maklers in Anspruch nehmen. (Auf dem Papier zwar schon, allerdings in der Realität nicht umsetzbar.)
Sollte Herr Gauck keine nochmalige rechtliche Überprüfung vornehmen lassen und das Gesetz so verabschieden, wie es vorgelegt wurde, so werden wohl die Wohnungssuchenden dem bekannten Sprichwort folgen müssen:“Aus Schaden wird man klug.“
Es empfiehlt sich übrigens immer, mal den genauen Wortlaut des Gesetzentwurfes/-beschlusses selbst zu lesen: Drucksache 18/3121. Einfach mal googlen.
Nachtrag: Selbst eine einvernehmliche Einigung über die Teilung der Courtage 50:50 ist nach dem neuen Gesetz ausgeschlossen. Unglaublich eigentlich!
Nachtrag: Seite 9 Artikel 3 der Drucksache beschreibt den ensprechenden Passus.
Richtig, siehe mein Interview bereits vom Herbst 2013: https://www.youtube.com/watch?v=qpId-iJJ_fM
Ein weiterer Hinweis ist leider von Ihnen nicht berücksichtigt worden:
Auch weiterhin wird ein funktionierender Wohnungsmarkt kaum auf die Dienste eines Maklers verzichten können. Gehen wir jetzt davon aus, dass in Zukunft der Löwenanteil gezahlter Provisionen von Eigentümer gezahlt wird, wird es zu einer drastischen Reduzierung der Steuereinahmen kommen. Jeder Eigentümer wird die gezahlte Provision als von seinem zu versteuernden Einkommen abziehen. Mir ist jedenfalls nicht bekannt, dass die Koalition dies diskutiert, den Wählern mitgeteilt oder geschweige denn gemerkt hätte. Leider war dies beim IVD, soweit es letzteres betrifft, ebenso nicht der Fall.
Ähnlich wird es mit der zu zahlenden Mehrwertsteuer laufen, da diese damit ein sog. durchlaufender Posten wird.
Schade, dass die nicht in die Diskussion eingegangen ist. Gerne stehe ich Ihnen als Ansprechpartner zur Verfügung, sofern ich da etwas falsch sehen sollte.
MFG
Christian Schatz
Stimmt, guter Kommentar.
ja ne is klar. das gesetz ist scheiße, weil beim staat am ende weniger geld ankommt.
na dann kann der staat ja einfach die steuern für die eigentümer erhöhen.
Ein professioneller Makler bekommt einen ordnungsgemäßen Auftrag, wenn er diesen vom Vermieter bekommt, dann zahlt dieser die Provision, ganz ordnungsgemäß. Wenn ein Wohnungssuchender einen Makler beauftragt eine Wohnung zu suchen, dann zahlt der Suchende den Makler, ganz einfach, wo ist das Problem! Gute Arbeit wird auch gerne ohne Probleme bezahlt, egal ober Vermieter oder Mieter oder ob Verkäufer oder Käufer.
Das ist falsch!
Bitte Gesetzestext lesen (Drucksache 18/3121). Einfach mal googlen.
Entscheidend ist der Passus auf Seite 9 Artikel 3.
Selbst wenn übrigens der Kunde die Maklerprovision zahlen würde/möchte, darf der Makler dies nicht annehmen! Andernfalls riskiert er hohe Geldbußen.
Nachdem Sie den Gestzestext gelesen haben, stellen Sie sich bitte folgendes vor:
1. Sie beauftragen (völlig freiwillig) einen Makler mit der Suche nach einer Wohnung,z.B.weil Sie sich viel Zeit sparen wollen oder nicht vor Ort wohnen.
2. Der Makler darf erst jetzt (!) mit der Suche beginnen, wenn Sie (und nicht der Vermieter) die Provision zahlen soll.
3. Die 1. Ihnen gezeigte Wohnung gefällt Ihnen aber nicht. Was nun?
Der Makler hat diese Wohnung nun in seinem Bestand und darf sie daher keinem anderen mehr provisionsplflichtig anbieten. Er hat sie ja nicht explizit für ihn gesucht.
Sie halten dies für irrsinnig? Sie haben völlig recht.
Wie viele Wohnung wird Ihnen nun also der Makler zeigen wollen/können?
Es geht bei diesem Gesetz nämlich ganz entscheidend auch um I H R E Vertragsfreiheit.
Im Gesetzestext ist nicht von expliziter Suche die Rede, sondern von „Auftrag einholen“. Solange mit dem Vermieter kein allgemeiner Vermittlungsauftrag besteht, kann für jede Anfrage eines Suchenden ein Vertrag mit dem Vermieter gemacht werden, diesem Suchenden die Wohnung anzubieten. Man beachte das „ausschließlich“ und „…Auftrag ein, die Wohnung anzubieten“.
Die Kenntnis des Maklers (Bestand), dass ein Vermieter eine freie Wohnung hat begründet kein Vertragsverhältnis, diese auch zu vermitteln. Etwas krude, aber so mein Rechtsverständnis.
Allerdings wirkt sich das auf Exklusivverträge aus, die bei dieser Auslegung nicht mehr statthaft sind. Und natürlich ein enormer Papierkram.
Man darf gespannt sein, ob Herr Bundespräsident Gauck, sich dem Thema annimmt.
Wir glauben NEIN, das Kind ist bereits in den Brunnen gefallen. Trotzdem viel Glück unserem Verband. Armin Nowak