Liebe Mitglieder,
bereits im Frühjahr 2014 haben wir das geplante Bestellerprinzip auf seine Verfassungsmäßigkeit von dem renommierten Staatsrechtler Prof. Dr. Friedhelm Hufen untersuchen lassen. Die massiven verfassungsrechtlichen Defizite können jetzt nur noch durch den Bundespräsidenten oder das Bundesverfassungsgericht beseitigt werden. Hierzu haben wir kürzlich an den Bundespräsidenten Joachim Gauck appelliert. Zudem wird, wie bereits seit neun Monaten angekündigt, eine Verfassungsbeschwerde angestrebt. Da der IVD selbst nicht beschwerdebefugt ist, werden wir eine Mitglieder-Beschwerde finanziell und ideell unterstützen. Einen beziehungsweise mehrere geeignete Mitglieder haben wir bereits gefunden, die durch eine spezialisierte Kanzlei vertreten werden. Wir möchten Ihnen die Möglichkeit geben, sich der Verfassungsbeschwerde anzuschließen und mit uns gemeinsam nach Karlsruhe zu ziehen. Im Idealfall setzt sich das Klägerteam aus Mitgliedern aller IVD-Regionen zusammen. Durch die Teilnahme entstehen Ihnen keine Kosten (weder Gerichts- noch Anwaltskosten). Ein Crowdfunding findet nicht statt. Die Anzahl der Kläger ist auf zehn Personen begrenzt. Denn wir wollen nicht mit Quantität, sondern mit Qualität punkten. Sie passen in das Beschwerdeteam, wenn Sie einen Großteil Ihrer Einkünfte aus der Wohnungsvermittlung erzielen und Sie Mitarbeiter beziehungsweise Auszubildende beschäftigen. Haben Sie Interesse? Dann melden Sie sich bis zum 22. April 2015. Das Briefing und die Präsentation der Kläger soll auf dem Deutschen Immobilientag 2015 in Berlin erfolgen.
Bis das Verfassungsgericht eine Entscheidung getroffen hat, müssen wir mit der Neuregelung umgehen, die voraussichtlich ab dem 1. Juni 2015 gilt. Hierzu haben wir erste Handlungsempfehlungen und einen Suchauftrag (abrufbar im Mitgliederbereich) erarbeitet. Weitere Informationen sind in Vorbereitung und folgen in Kürze. Diese betreffen auch die Mietpreisbremse, die ebenfalls im Sommer in Kraft treten wird.