Seit Gründung des ersten Maklerverbands treten der IVD und seine Vorgängerverbände für die Einführung des Sach- und Fachkundenachweises ein. Nach gut 90 Jahren liegt jetzt erstmals ein Gesetzentwurf auf dem Tisch. Danach werden Immobilienmakler und WEG-Verwalter einen gesetzlich begründeten Sachkundenachweis und eine Berufshaftpflichtversicherung erbringen müssen, der in der Gewerbeordnung unter Paragraf 34c festgeschrieben sein wird. „Ein Meilenstein für die Branche und das Ansehen der Berufe, kommentiert Jürgen Michael Schick, Präsident des IVD, den vorliegenden Gesetzentwurf. „ Wir werden das Berufsbild mit aller Kraft positiv positionieren“, so Schick weiter. Der Gesetzentwurf entspricht zwar im groben den Ausführungen des Koalitionsvertrages, schaut man jedoch näher auf die ersten Ausformulierungen, bleibt der Gesetzentwurf hinter den Erwartungen des IVD zurück. Wobei der Gesetzentwurf nur einen Teil der Berufszulassung regelt. Erst die anschließende Rechtsverordnung wird wesentliche Inhalte klären.
Eine erste Stellungnahme des IVD zu dem Gesetzesentwurf finden Sie HIER