Immobilienverband

Berufs-Haftpflicht-Versicherungen und Sachkundenachweis

Bereits zu Beginn des Jahres wurde die Gewerbeordnung um den § 34 i GewO erweitert, mit dem die Tätigkeit der Immobiliardarlehensvermittler und der Honorar-Darlehensberater fortan reglementiert wird. Im Rahmen des für diese Tätigkeit vorgesehenen Erlaubnisverfahrens sind unter anderem die entsprechende Sachkunde sowie der Abschluss einer Berufs-Haftpflicht-Versicherung nachzuweisen.

Den vom Gesetzgeber verlangten Versicherungsschutz stellt Funk den IVD-Mitgliedern bereits seit Jahresbeginn mittels einer exklusiven Versicherungslösung zur Verfügung.

Mit dem Gesetzesentwurf zur Berufszulassungsregelung für Immobilienmakler und Wohnungseigentumsverwalter soll nun auch § 34 c GewO geändert werden. Laut Gesetzesentwurf soll künftig nicht mehr nur die Tätigkeit der Immobilienmakler, sondern auch die gewerbsmäßige Verwaltung von Wohnungseigentum, der gewerberechtlichen Erlaubnispflicht unterstehen. Im Rahmen des jeweiligen Erlaubnisverfahrens müssen beide Berufsgruppen einen Sachkundenachweis erbringen. Für Wohnungseigentumsverwalter wird überdies der Nachweis einer Berufs-Haftpflicht-Versicherung gefordert. Mit dem geplanten Gesetz soll das Vertrauen in die Dienstleistungen der Makler und Verwalter weiter gestärkt werden.

Als langjähriger Partner des IVD kann Funk selbstverständlich auch hierfür den für Sie passenden Versicherungsschutz anbieten.

Kontakt: Katja Spiegel
fon 040 35914-505 | fax 040 3591473-505 | k.spiegel@funk-gruppe.de
 

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