Immobilienverband

Abmahnungen und teure Prozesse drohen bei fehlenden Pflichtangaben

Leider gehen noch immer regelmäßig Abmahnungen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) wegen fehlender Pflichtangaben in Immobilienanzeigen bei der IVD-Wettbewerbshotline ein. Mehrere Gerichte, zuletzt das OLG München, haben entschieden, dass Makler Angaben zum Energiebedarf der angebotenen Immobilie gemäß § 16a Energieeinsparverordnung (EnEV) nicht weglassen dürfen, da es sich hierbei um wesentliche Informationen nach § 5a Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) handelt.

Ein Merkblatt des IVD zur EnEV 2014 mit Tipps für Makler und Verwalter finden Sie zum Download im Mitgliederbereich der Homepage unter „Info-Pool“.

Welche Pflichtangaben im Energieausweis enthalten sein müssen, lesen Sie hier.

 

Zwar liegen dem IVD noch keine Abmahnungen wegen fehlender Hinweise auf die außergerichtliche Streitbeilegung vor. Trotzdem empfiehlt es sich, die entsprechenden Angaben zu machen. Weitere Informationen finden Sie hier. 

Dr. Christian Osthus

Stv. Bundesgeschäftsführer, Justitiar

Telefon: 0 30 / 27 57 26 0
E-Mail: info@ivd.net
Bild von sich kreuzenden Wegen
10.09.2020 | IVD | Fachthemen, intern, intern, Intern, Presse

Ombudsmann Immobilien hilft bei vertraglichen Problemen

Kaufen und Bauen sind komplex. Deshalb kann es dabei auch schon mal Streit geben – mit Baufirmen, Immobilienmaklern......

Mehr erfahren
Ein Foto von einem Handschlag
28.01.2016 | IVD | Fachthemen, Für Experten

Außergerichtliche Streitbeilegung – Informationspflichten

06. April 2017 Von Dr. Christian Osthus, Leiter der Rechtsabteilung im IVD   Kommt es zwischen einem......

Mehr erfahren