Grundsätzlich gilt ein Wirtschaftsplan, der für ein bestimmtes Jahr verabschiedet wurde, auch nur für diesen Zeitraum. Damit der Wirtschaftsplan auch darüber hinaus Geltung beanspruchen kann, muss die Fortgeltung des konkreten Plans von den Eigentümern per Beschlussfassung im Einzelfall angeordnet werden. Ausnahmsweise kann auch ein Wirtschaftsplan eines abgelaufenen Kalenderjahres durch Beschlussfassung fortwirken.