- Sogenanntes Bestellerprinzip bringt keine Entlastung für den Käufer
- Es droht der Verlust des Verbraucherschutzes
- Provisionsteilung zu 75 Prozent in Deutschland üblich und fair
„Der IVD lehnt die Einführung des von Bundesjustizministerin Dr. Katarina Barley vorgeschlagenen sogenannten Bestellerprinzips bei Kaufimmobilien ab. Der Vorschlag ist in der Großen Koalition offenbar nicht abgestimmt. Das SPD-Vorhaben wird den ihm zugeschriebenen Zweck – nämlich die Käufer finanziell zu entlasten – nicht erfüllen. Ganz im Gegenteil: Der Käufer wird nicht entlastet, sondern belastet und er erhält keine Beratungsleistung mehr. Das kann nicht im Sinne des Verbraucherschutzes sein.“ So kommentiert Jürgen Michael Schick, Präsident des Immobilienverbandes IVD, einen entsprechenden Gesetzentwurf aus dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, der dem IVD vorliegt.
„In 75 Prozent der Märkte wird die Provision zwischen Käufer und Verkäufer geteilt. Das wird von allen Beteiligten als fair empfunden. Wir schlagen vor, diese Regelung bundesweit zu übernehmen. Die Aufteilung der Courtage ist gerecht und spiegelt zudem das Leistungsbild unserer Immobilienmakler wider“, sagt Schick. Denn die Dienstleistung des Maklers sei seit jeher geprägt von seinem Selbstverständnis, unabhängiger Mittler zwischen Käufer und Verkäufer zu sein.
Der IVD-Präsident weiter: „Für beide Seiten tätig zu werden, ist bei einer komplexen Transaktion, wie sie der Immobilienkauf/-verkauf darstellt, dringend erforderlich, da in der Regel weder Käufer noch Verkäufer über einschlägige Fachkenntnis und Erfahrung verfügen. Gerade aus Sicht des Käufers ist eine umfassende Beratung aber notwendig, denn ein Immobilienkauf stellt meist die größte Investitionsentscheidung in seinem Leben dar. 89 Prozent der IVD-Mitglieder beraten heute Verkäufer und Käufer gleichermaßen. In nahezu allen Fällen erreicht der Makler für den Käufer auch einen Preisnachnachlass. Das ist gelebter Verbraucherschutz“, so Schick.
Der Vorschlag der Bundesjustizministerin orientiert sich an dem bereits umstrittenen Bestellerprinzip in der Wohnungsvermietung. Seit dem 1. Juni 2015 gilt in der Wohnungsvermittlung die Regelung, nach der es dem Immobilienmakler grundsätzlich untersagt ist, vom Wohnungssuchenden eine Provision anzunehmen (§ 2 Abs. 1a WoVermRG). Nur noch der Vermieter kann einen Makler beauftragen und bezahlen. Diese Grundsätze sollen nun auch auf den Kauf von Immobilien übertragen werden.
Aus Sicht des IVD wird der Käufer durch ein Bestellerprinzip keine Ersparnis erlangen. Denn es ist zu erwarten, dass der Verkäufer versuchen wird, die Provision im Kaufpreis einzupreisen. Mit dem erhöhten Kaufpreis erhöht sich auch die Grunderwerbsteuer. Der vermeintliche Vorteil einer Provisionsfreiheit des Objektes wird zum Nachteil für den Käufer. Entscheidet sich der Verkäufer gegen einen Makler, wird er den fiktiven Anteil einer Maklerprovision für sich vereinnahmen bzw. den Spielraum für sich nutzen.
Ein weiterer Nachteil liegt darin, dass der Käufer vom Immobilienmakler keine Beratungsleistung mehr verlangen kann. Auch wird er nicht erwarten können, dass der Makler ihn bei der Preisverhandlung unterstützt. Nach den Plänen von Barley ist der Käufer weitestgehend auf sich alleine gestellt. Mangels Maklervertrag muss der Immobilienmakler im Fall einer Falschberatung oder Fehlinformation gegenüber dem Käufer auch nicht mehr haften. Die von der Rechtsprechung in den letzten Jahren immer weiter erhöhten Anforderungen an die Beratungsleistung des Maklers nützen dem Käufer nichts, denn der Immobilienmakler muss als einseitiger Interessenvertreter des Verkäufers nur dessen Belange im Blick haben. Das wesentliche Interesse des Verkäufers liegt darin, einen möglichst hohen Preis zu erzielen. Hierfür eignet sich insbesondere das Bieterverfahren, das in der Regel zu einem höheren Preis führt als das reguläre Verfahren. Letztlich wird der Käufer durch ein Bestellerprinzip nichts sparen.
Hallo Herr Riedel, wie Sie selber sagen hatten Sie im Zuge Ihrer Immobiliensuche bereits einige Hausbesichtigungen. Vermutlich kommen noch einige weitere Besichtigungen hinzu, bis Sie Ihr Traumobjekt vermittelt bekommen. Für diese Besichtigungen müssen Sie keinen Cent bezahlen. Alle Dienstleistungen, die Sie von den verschiedenen Maklern in Anspruch nehmen, sind vollkommen kostenfrei für Sie. Das heisst, Sie beschäftigen eine Menge Makler zeitlich, ohne dass diese von Ihnen jemals einen Cent für Ihre Tätigkeit bekommen. Bis zu dem Moment, wenn Sie Ihre Immobilie gefunden haben. Dann müssen Sie den Makler bezahlen, denn dieser bekommt nur Geld beim Abschluss eines Kaufvertrages. Nicht für die 100 Besichtigungen, die Sie vorher frei Haus in Anspruch genommen haben, nicht für die vielen Telefonate und Gespräche bei allen vorigen Immobilien. Das sind Dienstleistungen für Sie als Käufer. Vielleicht sehen Sie es mal so.
Sie betrachten das ganze nur aus Ihrer Sicht, ich als Käufer sehe es etwas anders, ich hatte jetzt einige Hausbesichtigungen, manche Makler wussten auf meine Fragen zu antworten, viele allerdings nicht. D.h. der Makler hat mir die Tür geöffnet und mir das Haus gezeigt, ggf. habe ich noch ein Expose erhalten. Wenn es zum Kauf kommt beauftragt der Makler noch den Notar und leitet alles weitere in die Wege. Jetzt stellt sich mir als Käufer die Frage, warum soll ich dafür 5,95 % vom Immobilienpreis bezahlen? Der Verkäufer tritt an den Makler heran und beauftrag diesen einen Käufer zu finden. Der Makler arbeitet also von Anfang an für den Verkäufer. Anders würde es aussehen, wenn ich als Käufer zu einem Makler gehen würden und diesen damit beauftragen würde mir ein Haus nach meinen Vorstellungen zu suchen. Insofern können sogar 2 Makler an einem Immobilienkauf profitieren. Ich schätze, es macht viel Arbeit eine Immobilie zu vermarkten und abschließend zum Verkauf zu bringen, jedoch sehe ich hier keine Dienstleistung die an mich den Käufer erbracht wird.
Wie wäre es, wenn die roten Bundesländer die Erhöhungen der Grunderwerbssteuer wieder zurücknehmen würden? Dann wäre der Käufer entlastet. Zumal weder Grunderwerbssteuer, noch die Grundsteuer irgendeine Steuerungsfunktion haben und reine Abzockesteuern sind. Diese beiden Steuern gehören abgeschafft. Sie sind weder sozial, noch gerecht oder gar sinnvoll.
Die abfälligen Bemerkungen der Dame zur Tätigkeit über Makler- und Sachverständige empfinde ich als eine bodenlose Unverschämtheit. Wir arbeiten zwischen 50-60 Stunden pro Woche und glaube nicht, dass man sich sowas gefallen lassen muß.
Der IVD vertritt den Standpunkt richtig, aber ich befürchte nicht mit letzter Konsequenz.
Der Vorschlag der SPD wird Immobilien weiter verteuern, da Verkäufer die Provision einrechnen werden. Daraus resultieren höhere Steuereinnahmen, da dadurch auch die Grunderwerbssteuer, Grundbucheintrag und die Notarkosten steigen. Ach … vielleicht sprechen wir gar von einer geplanten Steuererhöhung, auf dem Rücken der Fachmakler? Ein Schelm wer Böses denkt. Aber letztlich nicht so abwegig, denn selbst eine SPD-Politikerin müsste erkennen, dass Ihr Vorschlag völlig am Grundgedanken, den Käufer zu entlasten, vorbei geht.
Ich kann nur hoffen, dass diese einst große Volkspartei bald in die Bedeutungslosigkeit verschwindet.
Die Maklertätigkeit zur Vermittlung der Immobilien verteuert den Markt, weil die Makler dem Eigentümer versprechen mehr rauszuholen auf dem Markt um den Auftrag erstmal zu bekommen. Es ist eigentlich eine Frechheit Immobilien auf bekannte Portale zu inserieren und dafür z.B. hohe Provisionen ab 30 000 Euro zur Vermittlung von Immobilien in einem Käufermarkt zu verdienen. Solche Maklertätigkeiten sich verbrecherisch und Makler verdienen das Geld über fremden Eigentum. In der heutigen Zeit des Internets ist ein Makler zum Verkauf des Grundstücks, Hauses oder Wohnung nicht notwendig. Es würden sich Käufer und Verkäufer viel besser ohne einen Makler einigen, der nur auf seine möglichst hohe Provision scharf ist. Ein Makler liefert weder eine Beratung noch eine andere sachverständigen Tätigkeit. Tipps und Tricks sind nur Spekulationen gegenüber dem Käufer die man manchmal hört, und die Haftung dafür ist auch ausgeschlossen. Wozu braucht es z.B. einen Makler in München …? Alle Immobilien würden dort auch ohne Makler zu guten Preisen verkauft werden. Besteller Prinzip geht mir nicht weit genug. Ich würde sogar diese Art der Maklertätigkeit verbieten und die prozentualen Provisionsansprüche auf ein Minimum reduzieren, wie kann es sein das ein Makler für Interessententermine und bischen im Haus rumführen ..knappe 30 000 Euro verdient ..z.B. in guten Lagen , in München, Frankfurt, Berlin..usw….eine Frechheit…die dem Käufer auferlegt wird..
Da hier in Köln gerade der Karneval tobt, vermute ich, dass es sich hier um einen schlechten Karnevalsscherz handelt.
… Aber: für die aktuelle Preisentwicklung sind nicht Makler verantwortlich, sondern hier spiegeln sich die Gesetze des Marktes wieder (Angebot und Nachfrage). Das ist in etwa vergleichbar, wenn Sie, Herr Julio, die Anzeigetafeln an den Tankstellen mit ihren ständigen Preisspiralen dafür verantwortlich machen, dass im Grunde genommen der Ölpreis steigt oder fällt. Objektiv belegbar sind Immobilienpreissteigerungen in den Grundstücksmarktberichten der öffentlichen Gutachterausschüsse. Daran orientieren sich im Übrigen auch professionelle Makler.
Gute Werbe- und Marketingstrategien sind zuvorderst Ziel und Aufgabe geschulter Makler. Wenn Sie dies einerseits kritisieren, dann aber andererseits darauf vertrauen, dass Immobilien auch so ihren Eigentümer wechseln, dann unterliegen Sie dem Irrtum, dass Immobilieneigentümer womöglich zukünftig ihre hochwertigen Grundstücke und Häuser über eBay Kleinanzeigen anbieten werden. Was man dort aktuell angeboten bekommt, hat für den eigentlichen Immobilienmarkt qualitativ und quantitativ keine Bedeutung. Zu Ihren übrigen Ausführungen, Herr Julio, ist nur anzumerken, dass Ihre Ignoranz ggü. einem gewachsenen und seriösen Berufsstand mit guten Argumenten nicht beizukommen ist. Mit dem breiten Berufsprofil eines Maklers (in Frankreich z.B. erreichen Immobilienmakler die Reputation von Rechtsanwälten und Notaren, weil diese dort auch die komplette rechtliche Abwicklung des Hausverkaufs durchführen) erhält der Kunde in Deutschland die kompletten Leistungen eines Marketing- und Werbeprofis, eines Psychologen, Coach und Mediators, eines Vertragsprofis, eines im Immobilien- und Vertragsrecht geschulten Sachkundigen, nicht zuletzt eines Immobilien-Sachverständigen und zumeist auch Gutachters exklusiv vermittelt: …. kostenlos!!!
Sein Geld sieht der Immobilienmakler erst, wenn er seinen Auftrag ordentlich und mit dem vereinbarten Ziel erfolgreich abgeschlossen hat.
Es ist ebenfalls ein weit verbreiteter Irrtum anzunehmen, dass die Leistungen des Immobilienmaklers nur dem Verkäufer, einem hohen Kaufpreis oder einer hohen Maklerprovision dienlich sind. Der Makler tätigt keine Zusatzgeschäfte, er verkauft keine Versicherungen oder Autos, die noch in den Kreditrahmen des Immobiliendarlehens passen würden. Alle Leistungen orientieren sich ausschließlich an der Immobilie, und kommen daher beiden Parteien: Käufer wie Verkäufer gleichermaßen zugute. Deswegen verbietet sich auch das Bestellerprinzip, weil hierdurch der Verkäufer einseitig finanziell belastet und benachteiligt würde.
Mir ist nicht nachvollziehbar wie es in der Praxis funktionieren soll. Wie verhält es sich wenn an eine Privatperson ein Wohn- und Geschäftshaus zur Kapitalanlage verkauft wird? Was passiert wenn ein Makler in Deutschland eine Wohnimmobilie im Ausland verkauft? Wenn für diesen Fall auch das neue Bestellerprinzip gelten sollte wäre dies eine erhebliche Benachteiligung des Deutschen Maklers gegenüber dem Kollegen im Ausland.
Guten Tag liebe Kolleginnen und Kollegen,
vielen Dank Frau Kurth, für Ihre berechtigte Kritik, mit der Sie sich als Nicht-Mitglied für die Ehrenrettung der Immobilienmakler und letztlich auch des IVD stark machen.
Auch mir ist die abfällige, die Maklertätigkeit herabwürdigende und abqualifizierende Äußerung Frau Barleys gestern Abend in den Nachrichten erheblich aufgestoßen. Dieser Sprach- und Politikstil bringt genau die Emotionalität und Unsachlichkeit in die politische Debatte, auf die die SPD mit dieser angestrebten Gesetzesänderung mit Blick auf ihre weiter schwindende Wählerschaft abzielt. Die Strahlkraft der SPD ist deutlich am Abklingen und daran ändern auch linke Themen wie Spitzen- und Grundsteuer, Respekt-Rente und die von ihr betriebene Klimapolitik nichts. Auf der Mitgliederversammlung des IVD in Kassel wurde kürzlich dazu aufgerufen, SPD Wahlkreisabgeordnete von den Nachteilen und Gefahren mit der Einführung des Bestellerprinzips für Kaufimmobilien zu überzeugen. … Hallo??! Weswegen richtet sich die PR-Arbeit des IVD nicht hauptsächlich an die noch wankelmütigen CDU Wahlkreisabgeordneten. … oder glaubt der IVD nicht mehr daran, mit der Stimmenmehrheit der CDU/CSU Koaltión in der Regierung das Bestellerprinzip noch kippen zu können. Und überhaupt, wie ist es um die Pressearbeit des IVD bestellt, wenn eine Frau Barley ihre Gesetzesänderung groß in der Süddeutschen Zeitung kolportiert und der IVD in der heutigen Berichterstattung der FAZ zu diesem Thema nur an letzter Stelle, noch hinter dem Institut für Wirtschaftsforschung, welches sich als Steigbügelhalter für das Barley’sche Bestellerprinzip aufführt, rangiert. Es gibt keinen mir bekannten vernünftigen und sachlich nachvollziehbaren Grund das Bestellerprinzip einzuführen. Wenn ich allerdings die Medien verfolge, habe ich es allerorten nur mit raffgierigen und unqualifizierten Immobilienmaklern zu tun. „Etiam tacere est respondere“, lieber IVD („Schweigen ist auch eine Antwort“)
Sehr geehrter Herr Hegenbart,
vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir können Ihren Ärger sehr gut verstehen. Der IVD und viele seiner Mitglieder sprechen mit allen Parteien, selbstverständlich auch mit der CDU (eine Übersicht über alle unsere Gespräche finden Sie hier: https://ivd.net/wp-content/uploads/2019/02/BePri-Foto.png). Wir haben in den letzten Tagen mit unzähligen Fernsehsendern und Zeitungen gesprochen (ARD, n-TV, Welt-TV, Spiegel online, Handelsblatt, Immobilien Zeitung u.v.m.), aber auf die Platzierung der Beiträge haben wir keinen Einfluss. Wir kämpfen weiter und halten Sie auf dem Laufenden!
Liebe Grüße aus der online-Redaktion
Guten Morgen sehr geehrte Online-Redaktion,
ich bezweifele nicht, dass der IVD aktiv geworden ist und sich bemüht hat. Bemühen ist das eine (in der Note eines Arbeitszeugnisses entspräche „Bemühen“ einem durchschnittlichen „Befriedigend“), Ergebnisse sind das andere. Man kann zu Recht sagen, dass das in der Öffentlichkeit existierende, ohnehin schon zwiespältige Image der Immobilienmaklerbranche durch die Diskussion über die Einführung des Bestellerprinzips nicht besser geworden ist. Mag sein, dass der IVD durch, ich nenne es jetzt mal „seriöses Auftreten“ oder „“Lunchpolitik mit einflussreichen Entscheidungsträgern“, sachlich und argumentativ versucht hat, politische Entwicklungen zum Bestellerprinzip zu beeinflussen. Die Außendarstellung des Maklers ist dadurch in der öffentlichen Meinung aber nicht effektiv besser geworden. Dies belegen die sehr oft in der Öffentlichkeit bemühten und mittlerweile politisch sogar nicht mehr sanktionierten (s.a. Frau Barley) Klischees des „raffgierigen“ und „unqualifizierten“ Maklers. Politiker sind auch Opportunisten, man kann von ihnen nicht erwarten, dass sie das übelbeleumdete Image des Maklers freiwillig zu Fall bringen. Und wenn die Politik sich mittlerweile in der Auseinandersetzung um die Einführung des Bestellerprinzips sogar des Populismus bedient, so kann der größte Branchenverband nicht wie ein begossener Pudel dastehen bleiben und sich schicksalsergeben wie ein Lamm zur Schlachtbank führen lassen. Diesen Kampf mit ungleichen Waffen (u.a. auch des Populismus) wird der IVD, werden wir Makler, so nicht gewinnen können. Die Außendarstellung des IVD muss sich daher auch grundsätzlich und effektiv ändern! Wir Immobilienmakler besitzen und rühmen uns der bestausgebildeten Marketing- und Verkaufsprofis. Weshalb dringt dieses Wissen und Können nicht bis auf höchste Verbandsebene durch. Seien wir uns nicht zu schade, dem Volk aufs Maul zu schauen, wenn wir unser Image verbessern wollen. Werden wir demnächst im besten und positiven Sinne auch populistisch! Der Immobilienverband Deutschland kann Kräfte bündeln und ggf. auch unbequem werden. Wir Immobilienmakler haben jetzt nichts mehr zu verlieren, sondern können im Gegenteil nur an politischer Wirksamkeit dazu gewinnen.
Hervorragender Kommentar. Die Pressearbeit des IVD zu diesem Thema ist eine Tragödie. Es gilt das marktwirtschaftliche Prinzip der Vertragsfreiheit zu verteidigen.
Das Bestellerprinzip ist vom Grundsatz her abzulehnen und eine weitere Regulierung zu verhindern. Leider ist vom IVD in dieser Richtung zu wenig zu hören, statt dessen ist man für eine Regulierung und will eine Teilung der Provision zwischen Verkäufer und Käufer. Auch dies wäre ein ungerechtfertigter Eingriff in die Vertragsfreiheit. Warum arbeitet der IVD nicht mit einem Verfassungsrechtler zusammen und läßt das Vorhaben der SPD
aus verfassungsrechtlicher Sicht zerlegen? Statt dessen biedert man sich bei der SPD an und will einer Regulierung in Richtung gesetzlich verordneter Provisionsteilung zustimmen.
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin nicht in Ihrem Verband tätig, aber ich finde, dass man der Ministerin schärfer gegen ihre falschen Behauptungen (Tenor: die Makler arbeiten nicht für ihre Einnahmen -Frechheit!) entgegen treten müsste.
Ich habe ihr eine persönliche Mail über ihre Webseite geschickt, ich fühle mich von Ihrer Aussage persönlich angegriffen und es ist ein Schlag ins Gesicht für alle seriösen Maklerunternehmen, die tagtäglich ihren Aufgaben nachkommen