Das Präsidium des Bundesverbands besteht aus fünf Personen. Vorstand im Sinne von § 26 BGB sind der Präsident sowie die Vizepräsidenten. Das Präsidium ist für alle Aufgaben des Verbandes zuständig, die nicht durch die Satzung oder kraft Gesetzes einem anderen Vereinsorgan zugewiesen sind. Um dieser satzungsgemäßen Anforderung gerecht zu werden, wird das Präsidium des IVD durch eine Bundesgeschäftsstelle unter der Leitung eines bestellten hauptamtlichen Bundesgeschäftsführers unterstützt. Näheres regelt die Satzung des IVD Bundesverbandes.
Hier sehen Sie die Mitglieder des Präsidiums.