Immobilienverband

Die Arten der Mitgliedschaft

Ordentliche Mitgliedschaft

Die ordentliche Mitgliedschaft kann jede volljährige natürliche oder juristische Person erwerben, die im Bereich der Immobilienwirtschaft tätig ist, über die für die Berufsausübung erforderliche Fachkunde verfügt und eine Berufshaftpflichtversicherung in üblichem Umfange abgeschlossen hat und während ihrer Zugehörigkeit zum Verband dauerhaft unterhält.

Zweitmitgliedschaft

Mitarbeiter von Mitgliedsfirmen können zu ermäßigten Konditionen eine Zweitmitgliedschaft im IVD erwerben. Damit können mehrere Mitarbeiter einer Firma die vielfältigen Vorteile des IVD und das Netzwerk des Verbandes nutzen.

Angestelltenmitgliedschaft

Natürliche Personen, die im Bereich der Immobilienwirtschaft in einem Unternehmen über ein Angestellenverhältnis (also nichtselbständig) tätig sind, können die modifizierte ordentliche Mitgliedschaft (Angestelltenmitgliedschaft) beantragen.

Existenzgründermitgliedschaft

Die Existenzgründermitgliedschaft richtet sich an alle Neueinsteiger und Gründer in die/der Immobilienwirtschaft, die gerade ein eigenes Büro eröffnen. Junge Unternehmen können innerhalb der ersten zwei Jahre nach Gründung diese Mitgliedschaft eingehen. Der Nachweis erfolgt über die Gewerbeanmeldung. Die Existenzgründermitgliedschaft wird nach zwei Jahren automatisch in eine ordentliche Mitgliedschaft umgewandelt. Der Mitgliedsbeitrag beträgt im ersten Jahr die Hälfte und im zweiten Jahr ¾ des Beitrags für ordentliche Mitglieder.

Juniorenmitgliedschaft

Auszubildende zur/m Immobilienkauffrau/-mann und Studenten eines immobilienwirtschaftlich orientierten Studienfaches können die Juniorenmitgliedschaft zu einem ermäßigten Mitgliedsbeitrag erwerben.

Fördernde Mitgliedschaft

Als fördernde Mitglieder können natürliche und juristische Personen aufgenommen werden, die nicht den Status eines ordentlichen Mitgliedes erwerben wollen oder können.
Die Mitgliedschaft im Bundesverband kann nur gemeinsam mit der Mitgliedschaft in einem Regionalverband erworben werden. Örtlich zuständig ist grundsätzlich der Regionalverband, in dessen Gebiet das Mitglied seinen Geschäftssitz, bei mehreren Geschäftsitzen seinen Hauptgeschäftssitz hat.

Bitte wenden Sie sich bei Interesse an einer Mitgliedschaft im IVD an die Geschäftsführer des für Sie örtlich zuständigen IVD Regionalverbands.

Eine Grafik der IVD Regionalverbände im Bundesgebiet

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