Immobilienverband

Folgen der Corona-Krise für die Immobilienmärkte

Die Mitglieder des Bundesfachreferats Sachverständige im IVD beobachten und bewerten derzeit laufend die aktuelle Lage im Zusammenhang mit der SARS-CoV-2-Pandemie und möglicherweise hieraus resultierender Werteinflüsse auf Immobilien.

Einhellig vertraten die Mitglieder in ihrer letzten Videokonferenz vom vergangenen Donnerstag (30. April 2020) die Auffassung, dass zum jetzigen Zeitpunkt teilweise in den Medien dargestellte pauschale „Corona-Abschläge“ nicht sachgerecht sind. Eine allgemein rückläufige Tendenz lässt sich nach Einschätzung der BFA-Sachverständigen bislang nicht aus dem Immobilienmarkt ableiten. Insbesondere im Bereich Wohnimmobilien wird der Markt bislang als stabil eingeschätzt.

Momentan werde zudem auch von Marktteilnehmern mehrheitlich die Ansicht vertreten, dass es durch die Corona-Krise eher nicht zu nachhaltigen Erschütterungen auf dem Wohnimmobilienmarkt kommen werde. Zudem werde zum jetzigen Zeitpunkt mittelfristig nicht von einer signifikanten Zinssteigerung ausgegangen, so das Bundesfachreferat. Aktuell liegt der Fremdkapitalzins für private Baufinanzierungen bei zehnjähriger Zinsbindung und üblichen Konditionen unverändert bei < 1 %.

Gestützt wird diese Einschätzung auch von der aktuell erschienenen Untersuchung von Prof. Dr. Marco Wölfle vom Center of Real Estate Studies (CRES). In Zusammenarbeit mit IMV Marktdaten GmbH hat das CRES eine Auswertung über die Top7 Städte plus Freiburg erstellt. Die Ergebnisse können über den folgenden Link abgerufen werden:
https://www.steinbeis-cres.de/de/800/Corona+und+Immobilienmaerkte.html

„Zum jetzigen Zeitpunkt ist es nicht möglich, den weiteren Verlauf der SARS-CoV-2-Pandemie und die damit verbundene weitere Entwicklung im Rahmen aktuell zu erstellenden Wertermittlungen seriös abzuschätzen“, sagt der Ausschussvorsitzende Christian Gorber. Allerdings hätten auch vor Corona Sachverständige schon keine Gutachten für zukünftige Stichtage erstattet. Deswegen komme in der aktuellen Situation dem Stichtagsprinzip bei der Immobilienbewertung noch mehr Bedeutung als bisher schon zu.

Gleichwohl könne es durchaus sein, so Gorber, dass die Wohnimmobilie als „Gewinner“ aus der Corona-Krise hervorgehe, da nach wie vor der Bedarf in weiten Teilen des Landes das Angebot übersteige und der Absturz des Aktienmarktes die Attraktivität langfristiger und allgemein als sichererer angesehenerer Anlageformen steigere. Grundsätzlich gelte aber für Bewertungen, dass jede Immobilie auch unter diesem neuen Aspekt einzeln betrachtet und bewertet werden müsse. „Sicherlich unterscheidet sich in Bezug auf Corona eine Hotelimmobilie spürbar von einer Wohnimmobilie und auch bei Handels-, Büro- und Logistikimmobilien wird man sich in jedem Einzelfall Gedanken über mögliche Effekte machen müssen“, sagt Gorber.

Allerdings gelte es nach Einschätzung der BFA-Mitglieder, bei der Bewertung darauf zu achten, kurzfristig in der Krise auftretende Trends nicht automatisch auf längere Zeiten fortzuschreiben. So könne etwa aus dem aktuellen Aufkommen von Heimarbeit nicht zwangsläufig auf den künftigen Flächenbedarf bei Büroimmobilien geschlossen werden. Hier sei es eher wahrscheinlich, dass der momentan vergleichsweise hohe Anteil an Heimarbeit nach der Krise wieder deutlich zurückgehen werde und bei weitem nicht jeder momentan verwaiste Büroarbeitsplatz künftig überflüssig werde.

Ein Foto von Thomas Bühren (DIA)

Thomas Bühren

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