Immobilienverband

Immobilienkauf: Share Deals werden schärfer besteuert

Nachdem sich die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD bereits am 14. April im Finanzausschuss des Bundestages auf einen Entwurf zur Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes geeinigt hatten, hat am 21. April 2021 der Bundestag dem in zweiter und dritter Lesung zugestimmt. Vorgesehen ist, dass es am 1.7.2021 in Kraft tritt.

VRFG a.D. Hans-Joachim Beck

Rechtsberater Referat Steuern

Telefon: 0 30 / 27 57 26 0
E-Mail: beck@ivd.net

Verschärfte Besteuerung von Share Deals löst Problem der Steuergerechtigkeit nicht

"Das Problem der Steuergerechtigkeit wird nicht mit einer schärferen Besteuerung von Share Deals gelöst.“ Das sagt Jürgen Michael Schick, Präsident des Immobilienverbandes IVD, heute am Rande eines öffentlichen Fachgesprächs im Ausschuss für Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen des Deutschen Bundestags. Dabei sollen die Auswirkungen der geplanten Neuregelungen im Grunderwerbsteuerrecht auf den Wohnungsmarkt – auf die sogenannten Share Deals - erörtert werden. Ein Gesetzesentwurf, auf dessen Eckpunkte sich die Länderfinanzminister am 21. Juni 2018 geeinigt hatten, wird derzeit in den Ministerien beraten.

Der IVD sieht die geplante Gesetzesänderung äußerst kritisch.

Dazu Schick: „Mit der derzeitigen Diskussion um die Share Deals lenkt die Politik von der eigentlichen Problematik ab – der Steuergerechtigkeit. Hintergrund der Pläne ist die Kritik, dass größere Grundstücksportfolios verkauft werden können, ohne dass der Staat dafür Grunderwerbsteuer erhält. In diesen Fällen wird ein sogenannter Share Deal vorgenommen, bei dem nicht das Grundstück selbst verkauft wird, sondern Anteile an einer Gesellschaft übertragen werden, der das Grundstück gehört. In der Öffentlichkeit werden derartige Gestaltungen als Missbrauch kritisiert. Dieser Vorwurf trifft das Problem jedoch nicht, weil Share Deals nach der geltenden Rechtslage zulässigerweise so gestaltet werden können, dass keine Grunderwerbsteuer anfällt. In Wahrheit handelt es sich um eine Frage der Gerechtigkeit, weil der ‚kleine‘ Immobilienkäufer, der sich beispielsweise eine Wohnung zur Selbstnutzung kauft, keine Möglichkeit hat, von dieser Gestaltungsmöglichkeit Gebrauch zu machen.“

Die dadurch verursachte Diskrepanz sei durch die Erhöhung der Grunderwerbsteuersätze von 3,5 auf bis zu 6,5 Prozent, die die meisten Länder in den letzten Jahren vorgenommen haben, verstärkt worden.

Die Einnahmen aus der Grunderwerbsteuer haben sich seit 2010 fast verdreifacht und betragen inzwischen mehr als 14 Mrd. Euro.

Aus Sicht des IVD-Präsidenten sollte sich der politische Handlungsbedarf daher eher auf diese Gerechtigkeitsfrage konzentrieren. „Wenn man diese Gerechtigkeitslücke schließen oder wenigstens abmildern will, sollte die Politik zunächst daran denken, den allgemeinen Steuersatz wieder auf 3,5 Prozent zu senken. Wer beklagt, dass der Erwerber eines Eigenheims so viel schlechter steht als der Erwerber eines Wohnungsportfolios, sollte jetzt auch einen Freibetrag für den Erwerb der selbstgenutzten Wohnung einführen. Anderenfalls muss er sich den Vorwurf gefallen lassen, dass es ihm nicht um Gerechtigkeit geht, sondern nur um zusätzliche Steuereinnahmen“, so Schick.

Der derzeit diskutierte Gesetzesvorschlag zur Verschärfung der Share Deals umfasst im Kern drei wesentliche Punkte: Erstens soll die Grenze, ab der bei einem Erwerb von Gesellschaftsanteilen Grunderwerbssteuer anfällt, bei sämtlichen Ergänzungstatbeständen von 95 auf 90 Prozent der Anteile abgesenkt werden. Zweitens soll ein Ergänzungstatbestand für Kapitalgesellschaften geschaffen werden. Und zum Dritten: In sämtlichen Ergänzungstatbeständen soll die Frist von fünf Jahren auf zehn Jahre verlängert werden. Außerdem soll der Erwerber beim Erwerb von Anteilen an Personengesellschaften zehn Jahre statt bisher fünf Jahre warten müssen, um in einem nächsten Schritt, die restlichen zehn Prozent der Anteile an der Gesellschaft hinzukaufen zu können.

One thought on “Immobilienkauf: Share Deals werden schärfer besteuert

  1. die 3 Gestzesvorschläge sind zwar auch vernünftig, aber die ivd-Vorschläge – Freibetrag und Senkung der Gr.Erw.St. die eindeutig effektivere und bessere Lösung!

Comments are closed.