Der Koalitionsausschuss hat am 3. Juni das Konjunkturpaket “Corona-Folgen bekämpfen, Wohlstand sichern, Zukunftsfähigkeit stärken” beschlossen. Danach soll für die Zeit vom Juli 2020 bis zum 31. Dezember 2020 der Umsatzsteuersatz von 19 auf 16 Prozent und von 7 auf 5 Prozent abgesenkt werden.
Am 29. Juni ist die Senkung der Mehrwertsteuer im Bundestag offiziell beschlossen worden – seit dem 1. Juli gelten die neuen Steuersätze.
Welcher Steuersatz auf die Maklerprovision anzuwenden ist, hängt davon ab, wann der Kaufvertrag – oder Mietvertrag - zustande kommt. Wie sich das für die unterschiedlichen Provisionshöhen errechnet, wird in zwei Tabellen dargestellt.
Für Verwalter und Vermieter ist die Rechtslage deutlich komplexer, da unterschiedliche Rechtsverhältnisse zu beachten sind. Bei Gewerbemietverträgen ist es grundsätzlich bei der Miete selbst und den Nebenkosten relevant. Bei Wohnraummietverträgen ist der geänderte Umsatzsteuersatz vor allem für die umzulegenden Nebenkosten von Bedeutung.