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Ländererlass: Gewerbesteuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung der Auswirkungen des Coronavirus

Am 25. Januar 20201 haben die Finanzministerien der Länder gleichlautende Erlasse zu gewerbesteuerlichen Maßnahmen zur Berücksichtigung der Auswirkungen des Coronavirus herausgegeben. Diesen Erlass hat das Bundesministerium der Finanzen am 25. Januar 2021 veröffentlicht.

Nach dem Erlass können nachweislich unmittelbar und nicht unerheblich negativ wirtschaftlich betroffene Steuerpflichtige bis zum 31. Dezember 2021 unter Darlegung ihrer Verhältnisse Anträge auf Herabsetzung des Gewerbesteuermessbetrages für Zwecke der Vorauszahlungen stellen.

Bei der Nachprüfung der Voraussetzungen seitens der Finanzämter sind keine strengen Anforderungen zu stellen. Weitere Details entnehmen Sie bitte dem Erlass.

VRFG a.D. Hans-Joachim Beck

Rechtsberater Referat Steuern

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E-Mail: beck@ivd.net
Steuern
25.01.2021 | IVD | Fachthemen, IVD Bundesverband, Steuern

Steuerliche Auswirkungen auf Grund der Corona-Krise

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