Immobilienverband

Mietkaution

Foto von einem Haus auf einem Taschenrechner

Die Funk Gruppe bietet in Kooperation mit der Basler Versicherung auf der IVD.net Homepage sowohl die kostenlose Reservierung einer Mietkaution für 1 Monat als auch den direkten Abschluss der Mietkautionsversicherung als online-fähiges Produkt für IVD Mieter an.

Die Mietkautionspolice ist die zeitgemäße Kautionsform - sicher und einfach.

Das bestätigen auch das Deutsche Finanzservice Institut (DFSI) und Focus Money in ihrer Untersuchung (Stand Februar 2016) und zeichneten das Produkt der Basler Versicherung entsprechend aus.

 

Vorteil für Vermieter und Verwalter:

  • Weniger Verwaltungsaufwand
  • 100%ige Sicherheit durch die Bürgschaftsurkunde
  • Kostenlose Bonitätsprüfung des Mieters durch Versicherer

schnelle Abwicklung im Schadenfall

Auszahlung auf erste Anforderung des Vermieters

Vorteil für Mieter:

  • Größerer finanzieller Spielraum
  • In 5 Minuten online zum Versicherungsschein
  • Günstiger als ein Raten- oder Dispokredit
  • Unabhängig von Banken
  • Vermeidung einer finanziellen Doppelbelastung während des Umzugs

Die Mietkautions-Police ist eine Versicherung zur Stellung einer Kautionssicherheit für private Mietverhältnisse entsprechend den Regelungen des § 551 BGB. Der Bürgschaftsgläubiger (Vermieter und/oder Verwalter) erhält dabei eine Bürgschaft mit dem  Zusatz „auf erste Anforderung“ vom Versicherer. Die Bürgschaft bietet dabei exakt den gleichen Schutz wie eine Barkaution, ein verpfändetes Sparbuch oder eine Bankbürgschaft.

Der Mieter zahlt für die Kautionsversicherung lediglich eine geringe jährliche Prämie in Höhe von 4,7% der Kautionssumme (mindestens 45 EUR)

Ein Schadenfall liegt vor, wenn der Vermieter oder Verwalter als Bürgschaftsgläubiger die Kaution ( maximal 3 Nettokaltmieten ) beim Versicherer anfordert. Das kann aus unterschiedlichen Gründen geschehen, wie zum Beispiel:

  • Die Betriebskostenabrechnung wird nicht bezahlt.
  • Es kommt zu Streitigkeiten bei Wohnungsauszug oder Schäden am Wohnraum.
  • Die Miete wird nicht gezahlt.

Die Mietkautions-Police sichert den Vermieter/Verwalter somit gegen das Ausfallrisiko des Mieters ab.

Durch die Bürgschaft „auf erstes Anfordern“ zahlt der Versicherer, nach einer Einspruchsfrist des Mieters von vier Wochen, den geforderten Betrag sofort aus.

Eine Auszahlung kann nur dann verhindert werden, wenn innerhalb der Einspruchsfrist ein Gerichtsbeschluss vorlegt wird, welcher dem Versicherer die Auszahlung untersagt. Alle anderen, sogenannten „materiellen“ Einwände (wie z.B. eine Meinungsverschiedenheit über die Qualität der Renovierung), können die Auszahlung nicht verhindern.

Profitieren Sie als Verwalter und Vermieter von dieser Absicherungsmöglichkeit und informieren Sie Ihre Kunden über die Möglichkeit des Abschlusses auf der IVD.net Homepage.

hier Mietkautions-Police abschließen

Foto: Brian A Jackson - shutterstock.com