Die Mitglieder wählen ein neues Präsidium
Die Mitgliederversammlung des Immobilienverband Deutschland IVD wählt am 15. Juni 2023 in Berlin ein neues Präsidium. Der langjährige Präsident Jürgen Michael Schick hat die satzungsmäßige maximale Amtsdauer erreicht und kandidiert nicht erneut. Das AIZ-Immobilienmagazin stellt die bis Redaktionsschluss bekannten Kandidaten für das neue Präsidium persönlich vor. Als neuer IVD-Präsident bewirbt sich der langjährige Vizepräsident Dirk Wohltorf. Auch Axel Quester und Markus Jugan wirken bereits im Präsidium mit und kandidieren erneut. Jeanette Kuhnert und Robert Vesely treten erstmalig für das Präsidium an, um Verantwortung für den Verband und seine Mitglieder zu übernehmen.
Studie zum Wohnungsbautag 2023 warnt vor systemischen Kollaps
Schon länger sind die Baugenehmigungen und Fertigstellungen stark rückläufig, jetzt droht ein drastischer Abbau vorhandener Baukapazitäten. Es besteht die Gefahr eines „bauwirtschaftlichen, systemischen Produktivitätskollapses“, warnt wörtlich Prof. Dietmar Walberg vom Bauforschungsinstitut ARGE Kiel, der mit weiteren Autoren in diesem Jahr zum vierzehnten Mal seine Studie zum Wohnungsbautag vorlegte.
3D-Druck und nachhaltige Materialien als Treiber für zukunftsfähiges Bauen
Umweltbewusstes Bauen gewinnt an Bedeutung. Die Bauindustrie ist laut dem UN-Umweltprogramm für mindestens 27 Prozent der globalen CO2-Emissionen verantwortlich. Innovative Technologien und Materialien sind erforderlich, um diesen Herausforderungen zu begegnen und das Bauen umweltverträglicher zu gestalten.
Das Widerrufsrecht von Verbrauchern im Mietrecht - Exot oder unterschätzte Gefahr?
Das Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen, die im Fernabsatz geschlossen werden, ist aus Sicht der Unternehmer ein Ärgernis. Denn die Rechtsfolgen eines Widerrufs können erheblich ins Geld gehen. Das musste vor einiger Zeit eine gewerbliche Vermieterin erleben.
Selbstbestimmung und Autonomie in der Wohnungseigentümergemeinschaft
Mit der Eigenverwaltung in der Wohnungseigentümergemeinschaft haben die Eigentümer die Möglichkeit, die Verwaltung ihrer Gemeinschaft selbst zu übernehmen, anstatt einen externen WEG-Verwalter zu bestellen. Dies kann insbesondere dann von Interesse sein, wenn die Eigentümergemeinschaft eher klein ist, die Interessen und Erwartungen ähnlich sind und wenn die Eigentümer über ausreichend Fachkenntnisse verfügen.
Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre!