Ohne Anpassung der Bewirtschaftungskosten drohen 2023 massive Nachzahlungen für Mieter und Eigentümer
Der Russland-Ukraine-Krieg hat die Belastung der Unternehmen durch hohe Energie- und Rohstoffpreise nochmals verstärkt. Aber schon kurz vor Kriegsbeginn waren die Energie- und Rohstoffpreise gestiegen. Derzeit liegen diese Werte so hoch wie noch nie.
Unser Tipp
Immobilienverwalter sollten mit den Eigentümern und Mietern bereits jetzt in Dialog treten und eine Anpassung der Vorauszahlungen (im Wesentlichen Heizkosten, aber auch Dienstleistungen wegen höherer Energiepreise) vereinbaren, da anderenfalls jedenfalls für das Kalenderjahr 2022 erhebliche Nachzahlungen zu erwarten sind. Eigentümer treffen diese Preissteigerungen bereits jetzt, da sie häufig Vorauszahlungen an die Energieversorger zu leisten haben.
Zur Vermeidung von unter Umständen sehr hohen Nachzahlungen im Rahmen der nächsten Betriebskosten- oder Hausgeldabrechnung sollten Mieter eine Rücklage bilden, um wirtschaftliche Probleme zu vermeiden. Auch Eigentümern ist zu raten eine Rücklage zu bilden oder den Wirtschaftsplan für die Eigentümergemeinschaft anzupassen.
Rechtliche Situation der Vorauszahlungen im Wohnungseigentum
Die Planung der Energiekosten wird in einer Wohnungseigentümergemeinschaft im Wesentlichen durch die Vorjahreskosten bestimmt und im Wirtschaftsplan festgesetzt. Es bietet sich nun an, die aktuellen und voraussichtlich zu erwartenden Energiekosten anzupassen. Die Entwicklung der Preise für die einzelnen Energiearten selbst kann anhand der Markterkenntnisse vorausgesagt werden.
- Wie kann eine Anpassung im Mietverhältnis erfolgen?
Die Formulierung des Gesetzestextes „nach einer Abrechnung“ regelt die Frage, wann eine Anpassung erfolgen kann. Das bedeutet grundsätzlich, dass das Recht zur Anpassung vom Ergebnis der letzten Abrechnung abhängen soll, um die voraussichtlich künftig entstehenden Kosten transparent zu regeln. In diesem Fall kann die begünstigte Partei eine Änderung der Vorauszahlung entsprechend einem Zwölftel des jeweiligen Saldos verlangen. Es ist allerdings nicht zwingend, dass die Anpassung zeitlich unmittelbar mit der Betriebskostenabrechnung erfolgt.
Eine Anpassung der Vorauszahlungen ohne eine besondere Vereinbarung im Mietvertrag kann nur im gegenseitigen Einvernehmen erfolgen (Mieter, Vermieter). Dies gilt auch für eine unterjährige Anpassung- die Möglichkeit einer einseitigen Erhöhung während des laufenden Jahres ist rechtlich umstritten und kann derzeit nicht empfohlen werden.
Nehmen Sie jetzt Kontakt zu Ihren Mietern auf und vereinbaren Sie höhere Energiekostenvorauszahlungen.
Exklusiv für Mitglieder: Ein Musterschreiben für die Anpassung der Heizkosten finden Sie hier.
Abschluss neuer Mietverträge
Auch beim Neuabschluss von Mietverträgen sollte dies berücksichtigt und die Vorauszahlungen sehr großzügig bemessen werden.
Nach Aussagen der Bundesnetzagentur (Juli 2022) müssen sich Gaskunden auf drei Mal so hohe Abschläge im Vergleich zum derzeitigen Kostenniveau einstellen.
Das bedeutet eine Festsetzung der Heiz- und Warmwasserkostenvorauszahlungen in Ihren Mietverträgen um das Dreifache im Vergleich zum derzeitigen Kostenniveau.
Rechtliche Situation der Vorauszahlungen im Wohnungseigentum
Die Planung der Energiekosten wird in einer Wohnungseigentümergemeinschaft im Wesentlichen durch die Vorjahreskosten bestimmt und im Wirtschaftsplan festgesetzt. Es bietet sich an, den Verbrauch ähnlich wie in der Vergangenheit anzusetzen, wenn keine wesentlichen Veränderungen im Verbrauchsverhalten zu erwarten sind. Die Entwicklung der Preise für die einzelnen Energiearten selbst muss anhand der Markterkenntnisse vorausgesagt werden.
- Wie kann eine Anpassung im Wohnungseigentum erfolgen?
Über den Wirtschaftsplan ist im Rahmen einer Eigentümerversammlung zu beschließen. Spätestens einen Monat nach Beschlussfassung der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdW) ist der Wirtschaftsplan mit der Festsetzung der Vorauszahlungen verbindlich. Eine Anpassung der Vorauszahlungen bei geänderten Bedingungen kann nur durch eine erneute Beschlussfassung der Gemeinschaft über einen angepassten Wirtschaftsplan herbeigeführt werden.
Unabhängig davon, ob die GdW noch auf frühere Energiepreise zugreifen kann oder bereits jetzt in Vorleistung für Energielieferungen gehen muss, können eventuelle Liquiditätsschwierigkeiten auch durch die Erhebung einer Sonderumlage ausgeglichen werden. Auch die Bildung einer zweckgebundenen Erhaltungsrücklage ist möglich und in diesem Fall zu empfehlen.
Maßnahmen zur Senkung der Heizkosten
Hauseigentümer
Investive Maßnahmen der Hauseigentümer
- Offen verlaufende Heizungsrohre&Warmwasserrohre dämmen
- Effizientere Heizungspumpe einbauen
- Alte Heizkörper gegen flache austauschen
- Überprüfen, ob alle Fenster dicht schließen. Ggf. nachstellen und/oder abdichten
- Allgemein: Heizkessel und Heizanlage überprüfen:
– Hydraulischer Abgleich, komplett
– Hydraulischer Abgleich, vereinfacht (alle Ventile so einstellen lassen, dass der Durchlaufdruck überall etwa gleich ist)
– regelmäßige Heizungswartung vornehmen - neue Ventile/ Thermostate (präzisere Steuerung)
- zeitlich programmierbare oder fernsteuerbare Thermostate einbauen
- Wände hinter der Heizung/ in der Heizungsnische von innen zusätzlich dämmen
- Solaranlage und/ oder Wärmepumpe installieren
- Bisher nicht ausreichend gedämmte Keller- oder Geschossdecken zusätzlich dämmen
Weitere Maßnahmen der Hauseigentümer
- Allgemein: Heizkessel und Heizanlage effizient einstellen:
– Heizkurve (Reaktion auf Außentemperaturänderung) prüfen und ggf. weniger steil einstellen
– Heizungsvorlauf- und Warmwassertemperaturen prüfen und ggf. senken - Heizungstemperatur so weit absenken, dass bisherige garantierte Raumtemperaturen nicht mehr erreicht werden
- Nachtabsenkung in der Heizungsanlage unter bisherige Mindestwerte
- Heizkörper regelmäßig entlüften
Mieter
Maßnahmen durch Änderung des Verhaltens der Mieter/ Nutzer
- Kontrollieren ob Warmwasserhähne tropfen und ggf. abdichten
- Duschen mit Sparkopf ausrüsten
- Zeitlich programmierbare oder fernsteuerbare Thermostate optimal nutzen (nach Anleitung)
- Raumtemperatur um zwei Grad senken (freiwillig)
- Lüftung optimieren, Zimmer nur zweimal am Tag stoßlüften
- Heizkörper regelmäßig von Staub oder Flusen reinigen
- Thermostate reinigen, wenn verstaubt
- wärmeisolierende Vorhänge und/ oder Rollläden anbringen und nachts schließen
- Zimmertüren möglichst geschlossen halten, um optimale Luftzirkulation im Raum zu sichern
- Heizkörper freistellen (ausreichenden Abstand zu Möbeln etc. halten)
- Temperaturen in den Zimmern mit Thermometer kontrollieren, um Thermostat optimal einzustellen