Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes beschlossen. Dieser war zuvor monatelang beraten worden. Der Beschluss erfolgte in einer ungewöhnlich langen, mehrtägigen Sitzung des Koalitionsausschusses.
Trotz des Regierungsbeschlusses, ist mit der FDP ein Teil der Koalition noch nicht einverstanden. Die FDP hat noch weitreichende Änderungen in Aussicht gestellt. Man sollte sich daher mit dem Gesetzentwurf schon befassen, aber noch nicht alles im Detail als final einordnen. Voraussichtlich noch vor Beginn der Sommerpause des Deutschen Bundestages herrscht Gewissheit. Diese beginnt am 7. Juli 2023.
Die Kernaussage des Gesetzes wird sicherlich erhalten bleiben: Neue Heizungen sollen ab Januar 2024 nur noch eingebaut werden dürfen, wenn sie mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen, was de facto ein Verbot neuer Gasheizungen bedeutet, auch solcher, die wasserstofffähig sind. Das bedeutet aber auch, dass funktionierende Geräte nicht ausgebaut werden müssen. Selbst Gasheizungen mit einem Brennwert- und Niedertemperaturkessel dürfen auch nach 30 Jahren Lebensdauer betrieben werden. Was den Heizungstausch betrifft, sind noch unterschiedliche Aussagen zu hören.
Zahlreiche Detailfragen sind noch offen. So gibt es noch keine praxisgerechte Lösung für die Umrüstung von Gasetagenheizungen. Wie die sinnvolle kommunale Wärmeplanung gelingen kann, ist ebenfalls unklar. Der IVD hat im Vorfeld des Regierungsbeschlusses auf zahlreiche Schwachstellen hingewiesen.
Das größte Problem des Gesetzes ist aber, wie die Umsetzung der Maßnahmen finanziert werden soll. Bundeswirtschaftsministerium und Bundesbauministerium haben zwar zwischenzeitlich ein Förderkonzept vorgelegt. Beim Wohnungsbau-Tag des Verbändebündnisses hat Minister Habeck konkretisiert, dass ein Teil der Förderung bereits vorab beim Kauf eines älteren Hauses als Zuschuss zur Verfügung gestellt werden könnte.
Die geplante Förderung reicht aber sicherlich nicht. Ein Großteil der hohen Umbaukosten wird von den Eigentümern selbst zu tragen sein. Damit steht für viele auch die Altersvorsorge auf dem Spiel. Rentner und andere Gruppen dürften es schwer haben, Kredite für die Modernisierungskosten zu erhalten. Zumal in vielen Fällen zunächst die gesamte Investition finanziert werden muss. Denn die Erfahrung mit anderen Förderprogrammen zeigt, dass Fördernehmer auf die Bewilligung und Auszahlung von Zuwendungen oft länger warten müssen. Es ist von enormer Bedeutung, dass die Wärmewende, besonders für die Wohneigentümer und Handwerksbetriebe bezahlbar und umsetzbar ist. Hierfür bedarf es einer echten Technologieoffenheit, um das Potenzial aller klimafreundlichen Heizlösungen zu nutzen. Städte und Gemeinden brauchen Unterstützung bei der kommunalen Wärmeplanung. Zudem bedarf es deutlich höheren finanziellen Hilfen, da der Staat eine rasante Transformation historischen Ausmaßes angestoßen hat. Eine erfolgreiche Wärmewende kann nur gelingen, wenn sie mit und nicht gegen die Beteiligten gestaltet wird.
Die aktuelle Verunsicherung von Eigentümern und Mietern muss so schnell wie möglich beendet werden.