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Aktuelle Baugenehmigungszahlen
Baugenehmigungen weiterhin im Abwärtstrend
IVD-Präsident Schick fordert sofortigen Kurswechsel der Politik
Die Zahl der Baugenehmigungen geht weiter drastisch zurück, meldet heute das statistische Bundesamt (Destatis) für den März 2023. Demnach wurden 29,6 Prozent Wohnungen weniger als im Vorjahresmonat genehmigt. Bei den genehmigten Einfamilienhäusern gab es im ersten Quartal gegenüber dem Vorjahreszeitraum einen Einbruch um 31,1 Prozent, bei den Zweifamilienhäusern sogar um 51,9 Prozent. Baugenehmigungen für Mehrfamilienhäuser sind um 25,2 Prozent ebenfalls stark rückläufig. Dazu sagt Jürgen Michael Schick, Präsident des Immobilienverband Deutschland IVD:
„Wer angesichts dieser Vollbremsung im Wohnungsbau jetzt als Politiker nicht handelt, nimmt eine wachsende Wohnungsnot in unserem Land und eine zunehmende Altersarmut durch fehlende Wohneigentumsbildung zumindest in Kauf. Ein sofortiger Kurswechsel der Politik ist notwendig, um Investitionen in den Wohnungsbau und den Erwerb eines selbst genutzten Eigenheims wieder zu ermöglichen. Ohne ausreichende Förderung können sich bei mittlerweile durchschnittlichen Herstellungskosten von 4.240 Euro je Quadratmeter Wohnfläche in deutschen Großstädten schon heute Investoren und private Bauherrn das Bauen kaum mehr leisten. Die Vorschläge der Immobilienwirtschaft, wie es möglich ist, aus dieser Abwärtsspirale im Wohnungsbau erfolgreich auszubrechen, sind öffentlich bekannt. Wir erwarten, dass die Politik jetzt noch behutsamer abwägt, wie sie mit den unverändert geplanten Verschärfungen des Gebäudeenergiegesetzes und der EU-Gebäuderichtlinie umgehen will.“
Pressemitteilung vom 17. Mai 2023

Stephen Paul
Leiter Kommunikation und Pressesprecher
Telefon: 0 30 / 27 57 26 15E-Mail: stephen.paul@ivd.net
Zahl der Baugenehmigungen erneut gesunken
IVD-Präsident Schick: „Ein ‚Weiter so‘ ist keine Option"
Der Negativtrend der Entwicklung der Baugenehmigungen setzt sich auch im Februar dieses Jahres fort. Das belegen die heute vom Statistischen Bundesamt (Destatis) vorgelegten Zahlen für neu genehmigte Wohnungen. Im Februar 2023 wurden demnach 20,6 Prozent weniger Wohnungen genehmigt als im Vorjahresmonat. Bei den genehmigten Einfamilienhäusern gab es einen Rückgang um 28,4 Prozent, bei den Zweifamilienhäusern um 52,4 Prozent. Dazu Jürgen Michael Schick, Präsident des Immobilienverbandes Deutschland IVD:
„Der Handlungsdruck für die Bundesregierung nimmt angesichts der sich immer schärfer abzeichnenden Versorgungslage am Wohnungsmarkt zu. Den politisch Verantwortlichen ist offenbar noch nicht klar, dass ein ‚Weiter so‘ für sie keine Option ist. Ein beherzter Kurswechsel lässt weiterhin auf sich warten. Statt nun im Neubau dafür zu sorgen, dass der Nachfrage entsprechend gebaut wird, werden neue Hürden im Bestand geschaffen, welche die Investitionsbereitschaft trüben. Die geplanten Änderungen im Gebäudeenergiegesetz und in der EU-Gebäuderichtlinie stellen die Immobilienunternehmen vor die historische Aufgabe, Investitionen in den Bestand wirtschaftlich abzubilden. Es braucht jetzt eine wirksamere Förderung, um die neuen und künftigen energetischen Mindeststandards zu erreichen sowie den Wohnungsbau anzukurbeln. Sonst wird ein weiterer Rückgang der Bauvorhaben die unweigerliche Folge sein. Der Bedarf und der Wille zum Bauen ist da, die Politik muss nun endlich die Wege dafür aufzeigen. Nur so kann es gelingen, sowohl das Wohnungsangebot auszuweiten und die Klimaschutzziele zu erreichen.“
Pressemitteilung vom 18. April 2023
Immobilienwirtschaft reagiert auf Ergebnisse des Koalitionsausschusses:
IVD begrüßt Hilfen und flexible Fristen für Wohneigentümer
Zu den Ergebnissen des Koalitionsausschusses den Gebäudesektor betreffend und den noch am Abend folgenden Erklärungen des Ministers Habeck in der ZDF-Sendung Markus Lanz sagt Jürgen Michael Schick, Präsident des Immobilienverband Deutschland (IVD):
„Die Bundesregierung erkennt, dass sie beim Klimaschutz den betroffenen Eigentümern entgegenkommen muss. Auch im Interesse von Millionen Mietern.
Wir begrüßen die Einigung auf finanzielle Hilfen und flexiblere Fristen bei der Umsetzung von Investitionsmaßnahmen in neue Heizungssysteme. Wir haben wiederholt darauf hingewiesen, dass sonst viele Eigentümer finanziell überfordert sein werden. Auch die Engpässe bei Material und Personal bleiben bestehen.
Entscheidend wird jetzt die konkrete Ausgestaltung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) sein. Der Gesetzentwurf wird gemäß dem angekündigten Zeitplan kurzfristig vorgelegt werden müssen. Die Immobilienwirtschaft wird hier eng begleiten und konstruktiv-kritisch beraten. Minister Habeck hat aufmerken lassen, als er ankündigte, den Preisunterschied zwischen Öl- oder Gasheizung auf der einen und Wärmepumpen auf der anderen Seite für Gering- und Normalverdiener ausgleichen zu wollen.
Zielführend ist auch die Ankündigung des Ministers, dass für Eigentümer, deren Kommune eine Wärmeplanung vorbereitet beziehungsweise darüber schon verfügt, andere Fristen gelten. Diese Eigentümer würden von der Pflicht zum Austausch zum 1. Januar 2024 befreit und könnten bei Ausfall ihres Heizungssystems beispielsweise noch eine gebrauchte Öl- oder Gasheizung nachrüsten lassen. Wir setzen uns als IVD dafür ein, dass das GEG auf der vorgesehenen Wärmeplanung der Städte und Gemeinden aufsetzen muss.
Für den Fall, dass die finanzielle Lücke zwischen Gas- oder Ölheizung und Nachfolgetechnologie wie Wärmepumpe bei Beziehern von unteren und mittleren Einkommen nicht durch Förderung geschlossen wird, erneuern wir unseren Vorschlag, dass die Pflicht zur Umrüstung bei Einfamilienhäusern erst bei einem Eigentümerwechsel eintritt. Der neue Eigentümer kann sich so darauf einstellen.
Da die technologische Entwicklung bei der Gebäudetechnik weiterhin dynamisch ist, sollte der GEG-Entwurf keine speziellen Systeme vorschreiben oder privilegieren, sondern technologieoffen bleiben – auch im Neubau.“
Pressemitteilung vom 29. März 2023
Negativtrend bei den Baugenehmigungen setzt sich fort
Schick: „Wer schützt das Klima für den Wohnungsbau?“
Der Negativtrend bei den Baugenehmigungen setzt sich auch im neuen Jahr fort. Das zeigen die heute vorgelegten Zahlen des Statistischen Bundesamts (Destatis). Im Januar 2023 wurde in Deutschland der Bau von 26 Prozent weniger Wohnungen genehmigt als im Vorjahresmonat. Betrachtet man nur den Neubau, ist die Zahl der genehmigten Wohnungen sogar um 28,5 Prozent zurückgegangen. Dazu Jürgen Michael Schick, Präsident des Immobilienverbands Deutschland (IVD):
„Schon heute ist absehbar, dass in den nächsten Jahren die Wohnungsnot immer größer wird. Wohnungen, die heute nicht beantragt und genehmigt werden, fehlen uns schon in den nächsten Jahren. Die Januar-Zahlen belegen, dass der seit Mitte vergangenen Jahres zu beobachtende Negativtrend bestehen bleibt und sich verschärft. Die Bundesregierung muss sich endlich dazu durchringen zu handeln. Der Wohnungsbau benötigt wirkungsvolle Rahmenbedingungen, um wieder in Fahrt zu kommen. Die Frage ist doch jetzt, welche Politiker nun ihr Herz in die Hand nehmen und sich damit hervortun das Klima für den Wohnungsbau zu schützen. Einerseits geht es um die dringende Frage der Versorgung unserer Bevölkerung mit Wohnraum. Andererseits hat Bau-Armut langfristig auch Altersarmut zur Folge. Der Erwerb von Wohneigentum ist und bleibt eine bewährte Vorsorge fürs Alter.“
Pressemitteilung vom 17. März 2023
Baugenehmigungszahlen sind eingebrochen: „Wo ein Wille ist, ist kein Weg mehr“
- 6,9 Prozent weniger Wohnungen im Jahr 2022 genehmigt als im Vorjahr
- IVD empfiehlt der Bundesregierung drei Maßnahmen für mehr Wohnungsbau
Die heute vom Statistischen Bundesamt (Destatis) veröffentlichten Baugenehmigungszahlen für das Jahr 2022 bestätigen die Befürchtungen der Immobilienwirtschaft. Nach Angaben von Destatis sind die Baugenehmigungen im Vergleich zum Jahr 2021 um 16,8 Prozent für Einfamilienhäuser und 13,8 Prozent für Zweifamilienhäuser zurückgegangen. Insgesamt wurden im Jahr 2022 354.000 neue Wohnungen genehmigt, das sind 26.300 oder 6,9 Prozent weniger als im Jahr zuvor. Dazu Jürgen Michael Schick, Präsident des Immobilienverbands Deutschland (IVD):
„Bislang galt beim Bauen die Reihenfolge Wille, Antrag, Genehmigung und Ausführung – auch wenn es oft zu lange dauerte. Jetzt ist die Kette durchbrochen. Der Einbruch bei den Baugenehmigungen und der sich im Jahresverlauf verstärkende negative Trend zeigt: Wo ein Wille ist, ist kein Weg mehr. Der Wohnraum, der heute nicht neu gebaut oder saniert wird, fehlt in der absehbaren Zukunft. Die stark rückläufigen Baugenehmigungszahlen für das Jahr 2022 haben verschiedene Ursachen. Aber sicher nicht eine rückläufige Nachfrage nach Wohnraum. Der Bauwille ist ungebrochen. Es ist davon auszugehen, dass sich der negative Trend bei den Baugenehmigungen auch in diesem Jahr fortsetzen wird, sollten seitens der Ampelkoalition keine wirksamen Maßnahmen ergriffen werden.“ Der IVD fordert daher:
Erstens: „Eine Neubauförderung von zehn Milliarden Euro jährlich. Die von Bundesbauministerin Geywitz vorgeschlagene Förderung für den klimafreundlichen Neubau ist mit 1,1 Milliarden Euro Fördervolumen pro Jahr unzureichend und ermöglicht kein wirtschaftlich vertretbares Bauen.“
Zweitens: „Eine Eigentumsförderung für die Mitte der Gesellschaft. Diese Gruppe kann sich im aktuellen Zinsumfeld, verbunden mit der allgemeinen Teuerungsrate, kein Wohneigentum mehr leisten. Das zeigen der starke Rückgang der Baugenehmigungen bei Ein- und Zweifamilienhäusern. Es ist daher dringend notwendig, den Bürgern mit gezielten Maßnahmen, etwa einer Senkung der Grunderwerbsteuer beim Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum, und einer breiten Förderkulisse entgegenzukommen. Das fördert die finanzielle Unabhängigkeit, vor allem im Alter.“
Drittens: „Die Vereinfachung und Flexibilisierung des Planungs- und Baurechts und schnellere Genehmigungsverfahren. Das über die Jahre gewucherte Dickicht an Vorschriften und Normen verteuert das Bauen und bremst sowohl den Neubau als auch die Modernisierung der Immobilienbestände aus. Dazu gehört auch die Verschärfung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) und die geplante EU-Gebäuderichtlinie mit ihren Auflagen. Zudem muss die gesamte Bauverwaltung dringend digitalisiert werden, um das Bauen zu beschleunigen. Und wir müssen dann auch einfach mal sagen: Wenn ein Bauantrag nach zwei Monaten nicht beschieden ist, gilt der Antrag als genehmigt.“
Pressemitteilung vom 10. März 2023