MIETVERWALTUNG + WEG-VERWALTUNG: TEILHABEANSPRUCH - NUTZEN BAULICHEN VERÄNDERUNGEN

Autor/in: Annett Engel-Lindner

Quelle: AIZ 5/2022

Teilhabeanspruch — Nutzen Bauliche Veränderungen § 21 Absatz 4 WEG

Bei einem Zweitbeschluss handelt es sich um eine Beschlussfassung, die inhaltsgleich mit einer anderen Beschlussfassung ist. Ein inhaltsgleicher Zweitbeschluss ersetzt keinen bestandskräftigen Beschluss. Es muss daher genau geprüft werden, ob es sich lediglich um eine Bestätigung des Erstbeschlusses handelt oder der zweite den ersten ersetzen soll.

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