Autor/in: Annett Engel-Lindner
Quelle: AIZ 3/2022
Autor/in: Annett Engel-Lindner
Quelle: AIZ 3/2022
Über die gefassten Beschlüsse ist eine Niederschrift (Protokoll) zu fertigen, die von drei verschiedenen Personen — vom Vorsitzenden der Versammlung und einem Wohnungseigentümer, gegebenenfalls auch dem Beiratsvorsitzenden oder einem Vertreter — zu unterschreiben ist. Diese muss eigenhändig erfolgen, eine digitale Signatur genügt hierfür nicht. Die Unterschriften können jederzeit erfolgen und auch nachgeholt werden. Wird die Unterschrift nicht geleistet, so hat dies keine Auswirkungen auf die Wirksamkeit der Beschlüsse, allenfalls der Beweiswert der Niederschrift kann durch fehlende Unterschriften geschmälert werden.
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