Immobilienverband

Existenzgründer

Die Existenzgründermitgliedschaft richtet sich an alle Neueinsteiger und Gründer in die/der Immobilienwirtschaft, die gerade ein eigenes Büro eröffnen. Junge Unternehmen können innerhalb der ersten zwei Jahre nach Gründung diese Mitgliedschaft eingehen. Der Nachweis erfolgt über die Gewerbeanmeldung. Die Existenzgründermitgliedschaft wird nach zwei Jahren automatisch in eine ordentliche Mitgliedschaft umgewandelt. Der Mitgliedsbeitrag beträgt im ersten Jahr die Hälfte und im zweiten Jahr ¾ des Beitrags für ordentliche Mitglieder.
15.01.2021 | IVD | Mitgliedschaft

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Als Verband der Immobilienberater, Makler, Verwalter und Sachverständigen steht der IVD mit seinen Mitgliedern in der......

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01.03.2020 | IVD | Mitgliedschaft

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28.02.2020 | IVD | Mitgliedschaft

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28.01.2020 | IVD | Mitgliedschaft

Die Arten der Mitgliedschaft

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