Das Unternehmen "KIEPA immobilien UG (haftungsbeschränkt) i.G." in Berlin lässt über eine Berliner Anwaltskanzlei Nimrod Makler abmahnen, die unzulässige Klauseln in ihren AGB verwenden. Hauptsächlich werden "salvatorische Klauseln“ und Gerichtsstandsklauseln abgemahnt. Beides ist grundsätzlich abmahnfähig. Allerdings hat die KIEPA Immobilien offenbar noch keine Gewerbeerlaubnis und ist erst nach den ersten Abmahnungen im Handelsregister eingetragen worden, so dass die erforderliche Eigenschaft als Mitbewerber derzeit zu verneinen ist. Die Anwälte fordern neben den Anwaltsgebühren unzulässige "Dokumentationskosten in Höhe von 105 €".