Autor/in: Annett Engel-Lindner
Quelle: AIZ 3/2022
Autor/in: Annett Engel-Lindner
Quelle: AIZ 3/2022
Die Verwaltungsbeiräte müssen als gesetzliche Pflicht die Jahresabrechnungen (Einzel und Gesamtabrechnung) und die Wirtschaftspläne vor einer Beschlussfassung der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer prüfen und mit einer Stellungnahme versehen. Die Prüfung bezieht sich auf die rechnerische Nachvollziehbarkeit, die Umlageschlüssel und die Kontenführung, nebst Kontenbelegen. Eine Prüfung der Rechnungslegung und der Kostenanschläge ist hiervon nicht erfasst. Es handelt sich hierbei um eine „Sollbestimmung“, die für das Zustandekommen und die Wirksamkeit eines Beschlusses keine Relevanz hat.
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