Bundesverband
Autor/in: Annett Engel-Lindner
Quelle: 7/2022
Autor/in: Annett Engel-Lindner
Quelle: 7/2022
Grundsätzlich sind die Wohnungseigentümer bei der Bestimmung des Versammlungstages und der -Uhrzeit frei in ihrer Entscheidung. Häufig finden sich hierzu keine konkreten Regelungen in der Gemeinschaftsordnung, so dass der Einladende die Uhrzeit bestimmen kann. Hierbei ist auch auf die Belange der Wohnungseigentümer Rücksicht zu nehmen. Im Allgemeinen sollte die jährliche Versammlung an einem regulären Werktag bis zum 31.06. des Jahres nach 18.00 Uhr stattfinden. Feiertage und Schulferien sollten ausgespart werden. Die voraussichtliche Dauer der Versammlung sollte mit deren Beginn abgestimmt sein.
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