MIETVERWALTUNG + WEG-VERWALTUNG: UMGESTALTUNG- GRUNDLEGENDE BAULICHE VERÄNDERUNGEN

Autor/in: Annett Engel-Lindner

Quelle: AIZ 6-7/2022

Umgestaltung- grundlegende bauliche Veränderung § 20 Absatz 4 WEG

Bauliche Maßnahmen, die die Wohnanlage grundlegend umgestalten, dürfen nicht beschlossen oder gestattet werden. Ein einzelner Eigentümer hat auch keinen Anspruch darauf. Wann eine Umgestaltung grundlegend ist, muss jeweils im Einzelfall anhand der Eigenart der Anlage beurteilt werden. So soll entscheidend sein, ob die Maßnahme die Charakteristik der Anlage maßgeblich verändert oder die bisherige typische Nutzungsart verändert (Aufstockung des Hauses oder uneinheitlicher Ausbau (nur einzelne Balkone), Fachwerkhaus zu Plattenbau; Wohnnutzung zu Wohnheim oder Ferienanlage).

Jetzt Autor werden & Best-Practice oder Artikel einreichen!

Werden Sie Autor: Schreiben Sie einen Beitrag für das DIN-SPEC-Wiki und reichen Sie jetzt Ihren Artikel oder Ihren Best-Practice-Beitrag ganz einfach online ein.

Jetzt mitmachen!

Best-Practices zum Thema