Autor/in: Annett Engel-Lindner
Quelle: AIZ 10/2022
Autor/in: Annett Engel-Lindner
Quelle: AIZ 10/2022
Ebenfalls zu einer Erhaltungsmaßnahme werden solche Maßnahmen gezählt, die über die bloße Reparatur oder Wiederherstellung des früheren Zustandes hinausgehen (sogenannte. modernisierende Instandsetzung), wenn und soweit die Neuerung die technisch bessere oder wirtschaftlich sinnvollere Lösung darstellt und zugleich ein schwerwiegender Mangel des Gemeinschaftseigentums vorliegt. Derartige Maßnahmen können mit einfacher Mehrheit beschlossen werden. Beispielsfälle:
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