Autor/in: Annett Engel-Lindner
Quelle: AIZ 10/2022
Autor/in: Annett Engel-Lindner
Quelle: AIZ 10/2022
Bei einem Zweitbeschluss handelt es sich um eine Beschlussfassung, die inhaltsgleich mit einer anderen Beschlussfassung ist. Ein inhaltsgleicher Zweitbeschluss ersetzt keinen bestandskräftigen Beschluss. Es muss daher genau geprüft werden, ob es sich lediglich um eine Bestätigung des Erstbeschlusses handelt oder der zweite den ersten ersetzen soll.
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