Indexanpassung
Die Modellansätze der Verwaltungs- und Instandhaltungskosten nach Anlage 3 – ImmoWertV resultieren aus den dort veröffentlichten Basiswerten vom Oktober 2001, welche mit dem Verbraucherpreisindex jährlich fortgeschrieben werden.
Für Oktober 2023 wurde vom Statistischen Bundesamt ein Indexstand von 117,9 (Basis 2020) veröffentlicht, im Oktober 2001 lag der Index bei 77,1. Daraus ergeben sich ab dem 1. Januar 2024 neue Bewirtschaftungskostenansätze:
Rundungsvorschrift
Instandhaltungskosten/m² auf eine Nachkommastelle; alle anderen Positionen auf volle Euro.
Grundlage: https://www.gesetze-im-internet.de/immowertv_2022/anlage_3.html
Ergebnis
Basiswert (2001) | 2024 | |
Verwaltung Wohnung/Wohngeb. (EFH/ZFH) | 230,00 € | 351,00 € |
Verwaltung Eigentumswohnung | 275,00 € | 420,00 € |
Verwaltung Garage o. ähnl. Einstellplatz | 30,00 € | 46,00 € |
Instandhaltung/m² Wohnfläche | 9,00 € | 13,80 € |
Instandhaltung Garage o. ähnl. Einstellplatz | 68,00 € | 104,00 € |
Ansprechpartner
Deutsche Immobilien-Akademie an der Universität Freiburg GmbH / Betreuung des Bundesfachausschusses Sachverständige