Skip to main content

Brandschutz beachten, Rücksicht auf Nachbarn nehmen

Endlich wieder richtig Sommer, endlich wieder die lauen Abende mit einem Grillfest genießen! Doch Vorsicht: Wer grillt, sollte die lieben Nachbarn nicht vergessen und unbedingt ein paar Regeln für den Brandschutz beachten.

Gebot der Rücksichtnahme – es gibt kein Grundrecht auf Grillen

Die gegenseitige Rücksichtnahme ist in städtischen Gebieten schwerer, weil oft der nötige Abstand nicht eingehalten werden kann. „Vermieter können das Grillen auf dem Balkon oder auf den Gemeinschaftsflächen im Mietvertrag oder in der Hausordnung komplett untersagen. In manchen Ballungsräumen ist das Grillen auf dem Balkon sogar generell untersagt“, sagt Annett Engel-Lindner, Rechtsberaterin des Immobilienverband Deutschland IVD. Wo es prinzipiell erlaubt ist, folgen die Gerichte, die immer wieder mit den Nachbarschaftsstreitigkeiten bemüht werden, häufig dem Urteil des Landgerichts Bonn. Dieses erlaubte 1997 das Grillen in Mehrfamilieneinheiten einmal monatlich, wenn der Grillabend mindestens 48 Stunden vorher angekündigt wird. Das Landgericht Aachen billigte monatlich zweimaliges Grillen im am weitesten entfernten Teil des Gartens, Stuttgarter Richter erlaubten drei Grillabende pro Monat auf einer Terrasse. Es lohnt sich also, die Regelungen der eigenen Kommune zu beachten und diese beim Bürgeramt oder Rathaus zu erfragen. Generell gilt: Je mehr Abstand zu den Nachbarn, desto leichter und öfter kann gegrillt werden.

Beim Grillen Brandschutz beachten – besonders auf Balkonen

„Auf Balkonen sollte nicht mit Holzkohle gegrillt werden“, rät IVD-Rechtsberaterin Annett Engel-Lindner. „Der Rauch belästigt die Nachbarn, zudem entwickeln Holzkohlegrills Temperaturen von bis zu 800°C und stellen eine Gefahrenquelle dar.“ Sollte auf einem engen, kleinen Balkon ein Feuer ausbrechen, ist es nahezu unmöglich, die richtigen Löschmaßnahmen einzuleiten, Fluchtwege sind nicht zu erreichen oder nur bedingt vorhanden. Und nicht zu vergessen: Viele Balkonböden sind aus brennbarem Material. Umherfliegende Funken erreichen sehr schnell die Balkone der Nachbarn und können dort trockenes Material entzünden. Es gilt: Je enger der Grillplatz, desto größer die Gefahr.

Brandschutz im Garten

Aber auch Gartenbesitzer müssen den Brandschutz beachten. Im Sommer sorgt oft langanhaltende Trockenheit in der Natur für Brandgefahr. Da genügt teilweise schon ein einfacher Funken vom Holzkohlegrill oder der Feuerschale, um einen ganzen Wald in Brand zu setzen.

Grillfeuer im Wald sind abseits der vorgegebenen Feuerstellen verboten, das gilt auch für den Waldrand. „Viele Länderverordnungen schreiben einen Mindestabstand von 50 bis 100 Metern zum Waldrand vor. Lediglich wenn das eigene Grundstück direkt an einen Wald grenzt, können es je nachdem auch nur 30 Meter sein“, sagt IVD-Rechtsberaterin Annett Engel-Lindner.

Ansonsten gelten folgende Vorsichtsmaßnahmen:

  • Der Grill muss sicher auf einer nicht brennbaren Unterlage und im Windschatten stehen. Zudem sollte er da, wo er steht, keine Gefahr für spielende Kinder sein.
  • Zu brennbaren Materialien wie Gartenmöbeln oder Holzfassaden sollte ein Abstand von mindestens einem Meter bestehen.
  • Das Anzünden mit brennbaren Flüssigkeiten und das Nachgießen sind unbedingt zu vermeiden. Stattdessen sollten Grillanzünder zum Anzünden der Holzkohle verwendet werden.
  • Der Grill muss vollständig ausgeglüht oder gewässert sein, bevor man ihn wegräumt.
  • Ein Eimer Sand, ein Feuerlöscher oder eine Löschdecke sollten zum Löschen eines Feuers in Griffweite sein.

 

Pressemitteilung vom 06. Mai 2024

Ansprechpartner

Bundesverband

Leiter Kommunikation und Pressesprecher