Skip to main content

IVD: Eigenkapitalvorgaben der BaFin belasten
private Bauherren und hemmen Wohnungsbau

Berlin, 30. April 2025. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat den sektoralen Systemrisikopuffer für Wohnimmobilienkredite von zwei auf ein Prozent gesenkt. Der  IVD begrüßt diesen Schritt, hält ihn jedoch für nicht ausreichend. Die Maßnahme komme spät und müsse konsequent weitergeführt werden – mit der vollständigen Abschaffung des Puffers.

„Mit der Absenkung reagiert die BaFin endlich auf die Realität am Immobilienmarkt – das war überfällig“, erklärt IVD-Bundesgeschäftsführerin Carolin Hegenbarth. Die Entscheidung sei zwar ein Schritt in die richtige Richtung, doch der Puffer bleibe ein Hindernis für Investitionen, insbesondere von privaten Käufern und Bauherren. „Wer bezahlbaren Wohnraum will, muss auch bezahlbare Finanzierung ermöglichen“, so Hegenbarth.

Der Systemrisikopuffer war im April 2022 eingeführt worden, um die Widerstandsfähigkeit des Bankensystems gegenüber Risiken aus möglichen Preisübertreibungen am Wohnimmobilienmarkt zu erhöhen. Zu diesem Zeitpunkt war der Markt jedoch bereits im Abschwung – ausgelöst durch gestiegene Zinsen und sinkende Immobilienpreise. Aus Sicht des IVD war die Maßnahme damit von Beginn an rechtlich und wirtschaftlich nicht gerechtfertigt.

Der Puffer wirkt nicht direkt auf Kreditnehmer, sondern verpflichtet Banken, mehr Eigenkapital für Wohnimmobilienkredite vorzuhalten. Das verteuert die Kreditvergabe mittelbar, schränkt Finanzierungsspielräume ein und trifft insbesondere private Investoren und Bauherren.

Die BaFin ist sowohl für die Einführung als auch für die Aufhebung des Puffers zuständig. Der IVD fordert, dass die Aufsicht jetzt den nächsten konsequenten Schritt geht und den Puffer vollständig streicht. „Die Voraussetzungen nach § 10e KWG lagen weder damals noch heute vor. Die Reduktion ist richtig – aber sie reicht nicht. Der Puffer muss weg“, so Hegenbarth.

Ansprechpartner

Bundesverband

Leiter Kommunikation und Pressesprecher