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Ist ein Konto für die Mietkaution Pflicht?

Die Anlage der Kaution auf einem Sparkonto ist heutzutage immer noch verbreitet. Tatsächlich verlangt das Gesetz keine bestimmte Anlageform, es ist lediglich als gesetzliche Mindestanforderung zu verstehen. Die Mietparteien können sich auf jede Art von Geldanlage verständigen. Voraussetzung hierfür ist, dass sowohl der Mieter als auch der Vermieter mit der Wahl einverstanden sind. Andernfalls gilt die gesetzliche Regelung, welche das klassische Sparbuch vorschreibt.

Zinsen und Steuern bei Mietkautionskonten

Wählen die Mietparteien die gesetzliche Anlage, ist der Vermieter verpflichtet, das Geld für den Mieter verzinslich anzulegen. Genau wie die eigentliche Mietkaution, gehören auch die angefallenen Zinserträge dem Mieter. Nach Beendigung des Mietverhältnisses hat der Mieter ein Anspruch auf Rückzahlung inklusive der aufgelaufenen Zinsen. Auf Erträge aus Geldanlagen müssen grundsätzlich Steuern gezahlt werden. Je nach der Entwicklung des Leitzinses kann das Konto zinsrelevant angelegt werden. Die Mietkaution wird meist auf ein Kautionskonto gezahlt, das bei einer Bank angelegt und dem Vermieter verpfändet wird.

Kündigung und Auflösung nach Mietende

Mitte Ende des Mietverhältnisses hat der Mieter grundsätzlich einen Anspruch auf Rückzahlung der Mietkaution. Der Vermieter muss das Mietkautionskonto jedoch nicht sofort bei Auszug des Mieters kündigen. Er kann zunächst bestehende Ansprüche aus dem Mietvertrag prüfen, und seine Forderungen mit der hinterlegten Sicherheit verrechnen. Die Differenz ist an den Mieter auszuzahlen. Für die Prüfung der Ansprüche hat der Vermieter bis zu 6 Monate Zeit. Ist noch eine Nachzahlung auf eine Betriebskostenabrechnung zu erwarten, darf der Vermieter einen Restbetrag- in Höhe der zu erwartenden Nachzahlung- sogar bis zu 12 Monate einbehalten. Nach der Freigabe der Kaution durch den Vermieter kann die Bank das Konto auflösen und die restliche Auszahlung an den Mieter vornehmen.

Was ist die Alternative?

Da einige Kreditinstitute diese Konten nicht mehr anbieten, kommt als Alternative eine Mietkautionsbürgschaft oder eine Kautionsversicherung in Betracht. Nachstehend im Überblick die Vor- und Nachteile der möglichen Anlageformen.

Einen Überblick über die unterschiedlichen Arten der Mietsicherheiten finden Sie hier.