Skip to main content

Ein WEG-Rücklagenkonto ist ein spezielles Konto, auf dem die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE) Rücklagen für Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen des gemeinschaftlichen Eigentums anlegt. Diese Erhaltungsrücklagen dienen als Polster, um zukünftige Maßnahmen der Instandhaltung zu finanzieren, ohne dass sich die Eigentümer plötzlich größeren Belastungen ausgesetzt sehen.

1. Sicherheit und Verfügbarkeit der Rücklagen

Erhaltungsrücklagen müssen jederzeit verfügbar sein, weshalb feste Geldanlagen grundsätzlich ungeeignet sind. Langfristige Geldanlagen sind nur ausnahmsweise zulässig, wenn überschüssige Mittel objektiv nicht benötigt werden – dies muss jeweils sorgsam und im Einzelfall abgewogen werden – die gewählte Anlageform muss als sicher gelten. Auskunft dazu kann bei der BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) erlangt werden.

2. Transparenz und Beschlussfassung

Jede Anlageentscheidung sollte transparent kommuniziert und von der GdWE abgesegnet werden. Risikobehaftete Anleihen, insbesondere solche mit längeren Laufzeiten oder schwankendem Kurswert, könnten die Liquidität der Rücklagen gefährden und den Zugang zu den benötigten Mitteln einschränken. Daher sind risikobehaftete Anleihe als Geldanlage für Erhaltungsrücklagen nicht zulässig. Eine solche kann auch nicht durch einen Mehrheitsbeschluss der Eigentümer vorgegeben werden.

3. Empfohlene Anlageformen

Eine gängige und sichere Praxis ist die Anlage der Rücklagen auf Tagesgeldkonten oder auf einem Sparbuch, da diese eine gewisse Verzinsung bieten und gleichzeitig die benötigte Sicherheit und Liquidität gewährleisten.

Für die Anlage von WEG-Rücklagen sind vor allem sichere Optionen zu bevorzugen:

  • Tagesgeldkonten oder Festgeldkonten (geringes Risiko, gute Liquidität)
  • Bausparverträge (geeignet bei geplanten Instandhaltungsmaßnahmen)
  • Staatliche Anleihen oder Anleihen von Unternehmen mit hoher Bonität (geringes Risiko, aber auch geringere Rendite

Tipp: Einblick in die Teilungserklärung nehmen

Die Teilungserklärung der GdWE kann bereits bestimmte Anlageformen vorschreiben oder das Risiko limitieren, das mit den Rücklagen eingegangen werden darf.

Tipp: Schnelles Handeln im Schadensfall notwendig

Sollte sich eine Geldanlage im Verlauf als risikobehaftet herausstellen oder gar die Liquidität gefährdet sein, muss der Verwalter schnell reagieren und die Geldanlage unverzüglich zurückrufen.

Ansprechpartner

Bundesverband

Rechtsberaterin Referat Immobilienverwalter