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Elektromobilität in der Wohnungswirtschaft
Dem Ausbau von Lademöglichkeiten in der Wohnungswirtschaft kommt eine zentrale Bedeutung zu. Zugleich sehen sich die Akteure in der Wohnungswirtschaft einer steigenden Nachfrage nach Lademöglichkeiten an privaten Stellplätzen konfrontiert. Berücksichtigt man den Hochlauf der E-Mobilität ist das aber nur der Anfang.
Leitfaden für Vermieter und Wohnungseigentümer
Schritt 1: Bedarfsermittlung
Bevor eine konkrete Umsetzungsplanung beginnen kann, ist eine Bedarfsermittlung bei den Eigentümern und Mietern hilfreich. Auf Basis der erfassten Daten kann ein Gesamtkonzept erstellt werden, dass die Bedürfnisse der Eigentümer/Mieter berücksichtigt.
Gezielte Fragestellungen und Checklisten für die Bedarfsermittlung finden Sie in unserem Leitfaden.
Schritt 2: Planunterlagen und technische Dokumentation
Vor der eigentlichen Umsetzung sind für den aktuellen und zukünftigen Ausbaubedarf einige Punkte auch zur Erstellung eines Ausbau- und Umsetzungskonzeptes zu klären. Um ein schlüssiges Konzept und eine effiziente Ladelösung konzeptionieren zu können, die später auch entsprechend umgesetzt und bei Bedarf problemlos erweitert werden kann, sind für den Planungs- bzw. Elektrotechnikdienstleister Informationen rund um das Gebäude und den gewünschten Ausbau notwendig.
Welche Informationen im Detail benötigt werden, können Sie in unserem Leitfaden nachlesen.
Schritt 3: Begehung / Site-Check
Nach Erfassung des Status Quo sowie des geplanten Ausbaus und Begutachtung der Unterlagen, wird im Rahmen einer Vor-Ort Besichtigung und Begehung durch einen Fachelektriker der Installationsaufwand für eine Umsetzung konkretisiert.
Schritt 4: Lastgangmessung / Verbrauchsanalyse
Im Vorfeld ist für die Liegenschaft zu ermitteln, wie viele Ladestationen mit welcher Gesamtladeleistung betrieben werden können, ohne dass es in Ihrem Betrieb zu einer Überlastung und zu einem „Blackout“ durch einen zu hohen zusätzlichen Leistungsabruf durch E-Ladevorgänge kommt.
Hilfreiche Informationen zur Lastgangmessung / Verbrauchsanalyse finden Sie in unserem Leitfaden.
Schritt 5: Leistungsberechnung E-Mobility
Auf Basis der berechneten minimalen und maximalen Leistungsreserven wird die Ladeleistung auf die Anzahl der Stellplätze berechnet. Die tatsächlich bezogene Leistung für Elektromobilität hängt maßgeblich von folgenden Faktoren ab:
- Anzahl der installierten Ladepunkte
- Nutzerverhalten
- Anzahl der gleichzeitig ladenden Fahrzeuge
- Fahrzeugtyp und Ladeleistung des Fahrzeugs
- Ladezustand der Fahrzeugbatterie
Die berechneten Ladeleistungen setzen eine 100%ige gleichzeitige Ausladung aller Ladepunkte und damit vollständige Besetzung aller Stellplätze voraus. Dieser Fall gilt als derzeit sehr unwahrscheinlich da sowohl die Nachfrage nach Ladepunkten sukzessive über mehrere Jahre verläuft und in den seltensten Fällen die 100% erreicht. Daneben ist das Nutzerverhalten unterschiedlich, was sich auf den realen Leistungsbedarf auswirkt.
Schritt 6: Umsetzungskonzept Ladeinfrastruktur
In das Umsetzungskonzept fließen die Ergebnisse der vorherigen Schritte ein, aus denen die technische Planung und die spätere Umsetzung resultieren. Das Konzept ist stets zukunftsgerichtet und ermöglicht somit einen bedarfsgerechten Aufbau der Infrastruktur.
Schritt 7: Installation der Infrastruktur
Nach dem Beschluss der Eigentümergemeinschaft wird gemeinsam der erforderliche Umfang der Installationsarbeiten festgelegt. Wird das Konzept beispielsweise ganzheitlich umgesetzt oder unterteilt es sich in mehre Ausbaustufen?
Diese Fragestellungen sollten vor der eigentlichen Installation geklärt werden.
Schritt 8: Betrieb
Nach der Errichtung der Grundinfrastruktur und der Ausstattung der Stellplätze, ist diese bereit zur Nutzung.
Der Betrieb kann beispielsweise von einem Full-Service Anbieter erbracht werden, der sich sowohl um die Versorgung der Ladepunkte mit Ökostrom, die Anbindung der Ladepunkt an ein E-Mobility Backendsystem zur Verwaltung sowie um die Abrechnung des Ladestroms gegenüber den Nutzern als auch um den technischen Service (Wartung, Entstörung, etc.) kümmert. Der Betriebsumfang kann je nach Immobiliengröße variieren und lässt sich auf die jeweiligen Anforderungen je Immobilie anpassen.
Ansprechpartnerin
Bundesverband
Rechtsberaterin Referat Immobilienverwalter