Der IVD stellt an seine Mitglieder hohe Qualitätsanforderungen. Diese sind in der Aufnahmeordnung und den Standesregeln festgehalten. Trotzdem kommt es gelegentlich vor, dass ein Kunde mit der Leistung nicht zufrieden ist oder es sogar Anlass für eine Beschwerde gibt. Der IVD hat für diese Fälle Instrumente geschaffen, Beschwerden abzuhelfen oder einen Streit zwischen einem IVD-Mitglied und einem Verbraucher beizulegen.
IVD-VERBANDSKASTEN
Beschwerde über ein IVD-Mitglied? – Wir helfen!
Sie haben eine allgemeine Beschwerde zu einem Mitglied des IVD?
Hier finden Sie den Ansprechpartner aus Ihrem Bundesland:
Für Berlin und Brandenburg
Für Sachsen und Sachsen-Anhalt
Für Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern
IVD Nord
Sekretariat, Mitgliedermanagement
Für Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Saarland
IVD West
Sekretariat Geschäftsleitung, Veranstaltungen des Verbands, Beschwerdeangelegenheiten
Für allgemeine Fragen:
Sie sind Verbraucher und wollen direkte Ansprüche geltend machen?
Für Verbraucher
Zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmer kommt es gelegentlich zu Streitigkeiten, die sich oftmals durch ein klärendes Gespräch beilegen lassen. Mitunter erreicht der Streit eine Komplexität, die eine andere Vorgehensweise erforderlich macht. Um dem Verbraucher in diesen Fällen den Weg zu den ordentlichen Gerichten zu ersparen, hat der IVD eine Streitschlichtungsstelle eingerichtet. Wenden Sie sich an den Ombudsmann Immobilien: Kai-Peter Breiholdt.