Der Bundesfinanzhof (BFH) befasst sich seit dem 12. November mit drei Klagen gegen das Bundesmodell für die Grundsteuer. Eine Entscheidung soll am 10. Dezember verkündet werden.
Der Bundesfinanzhof (BFH) in München verhandelt seit dem 12.11.2025 drei Klagen gegen die Grundsteuerregelungen in Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Berlin-Brandenburg. In diesen Ländern gilt das Bundesmodell. In den Verfahren geht es um die Frage, ob die Ermittlung des Grundsteuerwertes in dem pauschalierten Ertragswertverfahren verfassungsgemäß ist. Die Verkündungstermine wurden auf den 10. Dezember festgesetzt.
In allen drei Fällen haben die Finanzgerichte die Klagen abgewiesen und entschieden, dass die Neuregelung nicht verfassungswidrig sei. Schließt sich der BFH dem an, könnten die Kläger Beschwerden vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe einlegen. Sollte der Bundesfinanzhof verfassungsrechtliche Bedenken haben, muss er die Verfahren aussetzen und dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe vorlegen. Der Bundesfinanzhof hat nicht das Recht, ein Gesetz für verfassungswidrig zu erklären.
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