Zusammenfassung

Die Veränderungen des Programms „Jung kauft Alt“ bedeuten eine erhebliche Verbesserung  an mehreren Stellen gleichzeitig. Es ist deshalb damit zu rechnen, dass deutlich mehr Adressaten erreicht werden. Die Konditionen für die Empfänger haben sich zudem merklich verbessert.

Zusätzlich wird das Ziel erreicht, die schlechtesten Gebäude des Gebäudebestandes stärker in den Fokus zu nehmen (Prinzip „worst first“).

Ausgangslage – zur Erinnerung

Unsere bisherige Kritik an „Jung kauft Alt“ (Stand 2024 bzw. 2025) war:

  • Der Kredit reicht nur zur Finanzierung der Pflicht-Sanierung, der Hauskauf muss also selbst finanziert werden.
  • Hauskauf und Sanierung konnten selbst mit den Krediten des Programms nur durch Haushalte mit mittelhohem Einkommen (ab ca. 50.000€) getragen werden, die eigentliche Zielgruppe (Familien mit Kindern mit unterdurchschnittlichem Einkommen) wurde nicht erreicht.

Neuerungen ab 03.08.2026:
deutliche Verbesserungen in mehreren Dimensionen

Das aktuelle Programm nimmt an mehreren Stellen gleichzeitig Verbesserungen vor:

  • Die mögliche Kreditsumme steigt, finanziert also nun einen Teil des Hauskaufs mit.

Beispiel: eine Familie mit einem Kind kann nun einen Kredit von 140.000€ beantragen (vormals 100.000€).

  • Gleichzeitig wurden die Einkommensgrenzen erhöht, sodass mehr Familien mit höheren Einkommen erreicht werden, die sich Hauskauf und Sanierung auch leisten können (90.000€ bei einem Kind, 110.000 Euro bei 3 Kindern).
  • Der Zinsabstand zu Marktzinsen ist nun deutlich höher. Obwohl die Marktzinsen gestiegen sind, wurden die Zinsen für „Jung kauft Alt „gesenkt.

Beispiel: bei einer Laufzeit bis 10 Jahre beträgt der Zins 0,01%, bei einer Laufzeit bis 35 Jahre beträgt der Zins 0,53% – während der Marktzins inzwischen über 4% liegt.

  • Die Anforderungen an die Pflicht-Sanierung wurden gesenkt. Zum einen muss bereits seit Januar 2026 nicht mehr EH-70 EE (ein sehr hoher Standard), sondern nur EH-85 EE erreicht werden.
  • Seit August kann man jetzt zusätzlich statt einer Komplettsanierung auf EH-85EE nun auch ein Bündel von Einzelmaßnahmen durchführen, was die Sanierungshürde weiter senkt (Pflichtmaßnahmen sind: Heizungstausch mit mindestens 65% EE, Fenstertausch, Fassadendämmung, Dämmung des Dachs oder der obersten Geschossdecke).

Zusatzeffekt für die Sanierung des Gebäudebestandes

Das Programm setzt einen deutlichen Anreiz, Einfamilienhäuser der Effizienzklassen F, G, und H zu kaufen und zu sanieren und ermöglicht mehr Haushalten, dies durchzuführen. Dies ist genau das Segment des Gebäudebestandes, das angegangen werden muss, um die Ziele der EPBD im Gebäudebestand erreichen zu können („worst first“).

Ansprechpartner

Bundesverband

Berater für Klimaschutz, Energie und Nachhaltigkeit