Bundesverband
Die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums einer Eigentumswohnanlage ist Aufgabe aller Wohnungseigentümer. Eine ordnungsgemäße Verwaltung ist allerdings ohne einen fachkundigen Dienstleister – der Immobilienverwaltung – im Regelfall nur schwer möglich. Da eine Immobilienverwaltung fremdes Vermögen und Eigentum verwaltet, ist ein gegenseitiges Vertrauensverhältnis von elementarer Bedeutung. Eine Immobilienverwaltung muss zuverlässig und unparteiisch sein und über geordnete Vermögensverhältnisse sowie spezielle Kenntnisse der Verwaltungstechnik, der wirtschaftlichen Geschäftsführung und einschlägiger privatrechtlicher Vorschriften verfügen.
Grundlage der objektbezogenen Verwaltung gemäß WEG sind die Teilungserklärung mit Gemeinschaftsordnung, diese sind die individuelle Grundlage der Immobilienverwaltung.