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IVD-Spezialsiegel

Für besondere Ausrichtungen der Tätigkeit

Mit dem IVD-Immobilien-Weiterbildungssiegel können IVD-Mitglieder nachweisen, das sie mindestens 15 Stunden Fortbildungen im Jahr absolviert haben. Darüber hinaus können sie sich für die Spezialsiegel bewerben, mit denen die Mitglieder auf ihre Spezialisierung hinweisen. Die Siegel werden für folgende Spezialisierungen vergeben:

Agrar & Forst

Ausland & Ferien

Nachhaltig & Grün

Es ist nicht ausgeschlossen, dass weitere Siegel folgen werden. Nicht geplant sind dagegen Siegel, die sich auf die Vermittlung von Eigentumswohnungen/Einfamilienhäusern oder die Verwaltung von Mehrfamilienhäusern beziehen. Hierfür steht bereits das IVD Zeichen.

Wie man das Siegel bekommt

Wer als Makler, Verwalter oder sonstiger Immobilienprofi ein Spezialsiegel erhalten möchte, kann sich bei der Bundesgeschäftsstelle bewerben. Das kann formlos per Mail erfolgen. Um beim Verbraucher und in der Branche Anerkennung aufgrund des Siegels zu erhalten, sind angemessene Voraussetzungen für die Vergabe und das Halten erforderlich. Da es sich aber auch um echte Spezialisierungen handelt, können kaum standardisierte Voraussetzungen definiert werden. Es muss sich aus der Gesamtschau der eingereichten Unterlagen ergeben, dass Antragsteller und Spezialsiegel zusammenpassen. Folgende Mittel können hierfür genutzt werden:

Bescheinigungen von Fortbildungsmaßnahmen

Bescheinigungen über die Teilnahme an Seminaren und anderen, Fortbildungsveranstaltungen, die für das jeweilige Siegel relevant sind (Nachhaltig & Grün z. B. ESG-Seminare, Förderkulisse, Energieeinsparung im Gebäudebereich, Qualifikation zum Energieberater). Hierbei sollte ein Umfang von 15 Stunden in den letzten drei Jahren erreicht worden sein

Empfehlungen

Beispielsweise durch Kolleg:innen und anderen Marktteilnehmern

Einschlägige Nachweise

einschlägige vermarktete oder verwaltete Objekte und/oder mehrjährige (mindestens fünf Jahre) Erfahrung in dem entsprechenden Bereich (nachweisbar anhand bestimmter Objekte).

Es müssen nicht alle Voraussetzungen gleichzeitig erfüllt sein. Wer seine Kompetenz beispielsweise für das Spezialsiegel „Nachhaltig & Grün“ anhand von zahlreichen Bildungsmaßnahmen nachweist, kann sich trotzdem bewerben. Bei diesem Siegel geht es nicht um die die Unternehmensführung im engeren Sinne (z. B. Ressourcenschonung, Engagement im Umweltbereich), sondern um die Ausübung der immobilienwirtschaftlichen Tätigkeit.

Spezialsiegel „Nachhaltig & Grün“ – besondere Anforderungen an die Vergabe

Das Verfahren im Detail

1

Eingang der Unterlagen

Nach Eingang der Unterlagen in der Bundesgeschäftsstelle werden die Unterlagen geprüft. Gegebenenfalls werden weitere Unterlagen angefordert.
2

Votum zur Entscheidungsfindung

Bevor eine Entscheidung getroffen wird, wird auch ein Votum beim zuständigen Regionalverband eingeholt.
3

Prüfung der Voraussetzungen

Liegen die Voraussetzungen nicht vor, muss mindestens ein halbes Jahr gewartet werden, bevor ein neuer Antrag gestellt werden kann. Diese Zeit soll genutzt werden, um die notwendigen Voraussetzungen zu schaffen oder zu verbessern.
Kommen Bundesverband und Regionalverband zu dem Ergebnis, dass die Vergabe des Spezialsiegels berechtigt ist, wird das Siegel erteilt.
4

Vergabe

Die Vergabe erfolgt unbefristet, wobei es nur genutzt werden darf, soweit und solange eine Mitgliedschaft im IVD besteht. Die Kopplung an die IVD-Mitgliedschaft ergibt sich bereits aus der Satzung. Berechtigte Nutzer können nur diejenigen sein, die nach der Satzung auch das IVD-Zeichen/Logo führen dürfen.
5

Nutzung des Siegels

Das Siegel ist personenbezogen. Es darf aber auch für die Unternehmenskommunikation verwendet werden, beispielsweise auf der Webseite des Unternehmens, für das der Inhaber des Siegels tätig ist. Hier gelten dieselben Grundsätze, wie beim Führen des IVD-Zeichens.
6

Nachprüfung

Der IVD behält sich vor, nach Erteilung zu prüfen, ob die Voraussetzungen für das Siegel noch vorliegen. Hierzu kann es auf das jeweilige Mitglied zugehen und entsprechende Nachweise anfordern. Die Anforderung erfolgt per Email.
7

Widerruf

Liegen die Voraussetzungen nicht mehr vor, wird die Erteilung widerrufen. Es darf dann nicht mehr verwendet werden. Dasselbe gilt, wenn das Mitglied nicht innerhalb einer Frist von sechs Wochen antwortet.

Weitere Informationen

Einmalige und laufende Kosten

Aufgrund des Verwaltungsaufwandes, der mit dem Siegel verbunden ist, kann es nicht kostenfrei zur Verfügung gestellt werden. Das Verfahren ist nicht automatisiert. Es erfolgt unter Beteiligung mehrerer Personen händisch. Für die Erteilung werden einmalig 500 Euro zuzüglich Umsatzsteuer berechnet. Der Betrag wird mit der Erteilung fällig. Eine erfolglose Bewerbung ist bis auf Weiteres kostenfrei. Sofern eine Nachprüfung erfolgt, werden hierfür 100 Euro zuzüglich Umsatzsteuer berechnet.

Datenschutz

Die mit der Bewerbung eingereichten Unterlagen bzw. Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Eine Weitergabe an den zuständigen Regionalverband erfolgt nur, soweit dies erforderlich ist. Insgesamt gilt der Grundsatz der Datensparsamkeit. Die Daten werden solange aufbewahrt, wie das Siegel erteilt wurde. Soweit eine Bewerbung abgelehnt wurde, werden die Daten nach sieben Monaten gelöscht.

Bewerbungen können Sie direkt an unsere unten stehende Ansprechpartnerin, Melanie Weber richten.

Ansprechpartner

Bundesverband

Mitgliederbetreuung