IVD fordert Bundesgesetzgeber zum Handeln auf
Der Freistaat Bayern will für höhere Freibeträge bei der Erbschaftssteuer sorgen. Nachdem die Landesregierung mit einem entsprechenden Vorstoß im Bundesrat gescheitert war, beschloss sie heute, einen Normenkontrollantrag beim Bundesverfassungsgericht zu stellen. IVD-Präsident Jürgen Michael Schick sagt dazu:
„Die heutigen Freibeträge sind seit 14 Jahren nicht mehr angepasst worden. Mittlerweile sind die meisten Immobilien jedoch deutlich im Wert gestiegen. Daher entfalten die Freibeträge im Erbfall ihre entlastende Wirkung nicht mehr wie vor Jahren. Auch die Anpassung der Bewertungsmaßstäbe durch den Bundesgesetzgeber führt seit Anfang dieses Jahres zu höheren Steuerzahlungen im Erbfall.
Wir befürworten daher das Ziel der bayerischen Staatsregierung, das Vererben eines Einfamilienhauses oder einer Stadtwohnung durch eine deutliche Erhöhung der Freibeträge quasi steuerfrei zu stellen. Da ein Normenkontrollverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht erfahrungsgemäß jedoch eine geraume Zeit beansprucht, sollte jetzt der Bundesgesetzgeber entschlossen handeln und selbst für eine Anhebung der Freibeträge sorgen. So ließe sich zügig ein Ausgleich zu dem starken nominellen Anstieg der Preise durch die Inflation seit 2009, dem Jahr der letzten Erhöhung der Freibeträge, herbeiführen.“
Pressemitteilung vom 23. Mai 2023
Ansprechpartner
Bundesverband
Leiter Kommunikation und Pressesprecher